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Schneiser ziehen vor Bundesgericht

Für die Fluglärmgegner war der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ein weiterer Schlag: Es hat im Oktober ihre Beschwerden gegen den Bau von zwei Schnellabrollwegen abgewiesen. Nun ziehen sie die Beschwerde ans Bundesgericht weiter.
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Schon kurz nach dem Urteil spielte Matthias Dutli mit dem Gedanken, ans Bundesgericht zu gelangen. Jetzt teilt der Präsident des Vereins Flugschneise Süd – Nein (VFSN) mit, dass der Verein das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Mitte Oktober betreffend Schnellabrollwege weiterzieht. Der Vorstand habe nach vertieften juristischen Beurteilungen einstimmig beschlossen, das Urteil anzufechten. Die Beschwerde wurde am Donnerstag in Lausanne eingereicht. Daran beteiligt sind auch die Stiftung gegen den Fluglärm aus Gockhausen und die IG Pro Zürich 12, eine Interessenvertretung aus Schwamendingen.

Falscher Fokus

Der VFSN kritisiert eine einseitige Fokussierung auf die wirtschaftlichen Interessen des Flughafens. Der Lärmproblematik schenke das Bundesverwaltungsgericht hingegen «praktisch keine Beachtung». Die beiden Schnellabrollwege sollen dem Flughafen dazu dienen, die Stundenkapazitäten in den Spitzenzeiten am Morgen, Mittag und Abend auszubauen, zitiert der VFSN aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dies, weil die Nachfrage nach Landeslots die angebotene Kapazität in den Spitzenzeiten übersteige.

Damit zeige der Flughafen, dass es eben nicht um die Sicherheit, den Abbau von Verspätungen oder Lärmbekämpfung gehe, argumentieren die Südschneiser. An erster Stelle stehe die Steigerung der Kapazität. Aus diesen Gründen hat sich der VFSN entschieden, vor Bundesgericht zu ziehen.

Ein Grund für den Weiterzug ist auch, dass das Bundesgericht bereits im Jahr 2010 Schnell­abrollwege verboten hatte, nachdem sich das Bundesverwaltungsgericht noch dafür ausgesprochen hatte. Also sei derWeiterzug nur die logische Konsequenz der VFSN-Politik, folgert der Verein. Nämlich sich für einen vernünftigen Flughafen einzusetzen und die betroffenen Menschen zu schützen. Vor dem Hintergrund, dass auch 2016 wieder mehr Menschen vom Fluglärm im Schlaf gestört wurden, kommt der Weiterzug ans Bundesgericht wohl gerade im richtigen Moment.

Ausreichende Grundlagen

Das Bundesgericht hob die Genehmigung damals auf, weil der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) noch nicht aktualisiert vorlag. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem neuen Entscheid festgehalten, dass die Grundlagen für die Genehmigung im dafür notwendigen SIL ausreichend seien. Die von den Beschwerdeführern kritisierte ungenügende Güterabwägung habe das Bundesverwaltungsgericht nachgeholt.

Zudem stellte es fest, dass die Schnellabrollwege der Sicherheit des Betriebs dienten, weil diegelandeten Flugzeuge die Piste schneller verlassen könnten. Dadurch erhöhe sich der Abstand zu nachfolgenden Flugzeugen, womit das Kollisionsrisiko verringert werde. Dies sei jedoch nur der Fall, wenn die Kapazitäten nicht erhöht würden, schreibt das Gericht.

Ob auch das Bundesgericht von einer veränderten Ausgangslage ausgeht, wird sich zeigen.