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Beschwerden gegen Schnellabrollwege am Flughafen abgewiesen

Luftaufnahme des Flughafens Zürich.
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Die Flughafen Zürich AG hatte im Herbst 2013 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Gesuch für je zwei Schnellabrollwege auf den Pisten 28 und 34 gestellt. Mit Hilfe der Abrollwege können die Flugzeuge die Pisten schneller verlassen.

Gegen die Erteilung der Plangenehmigung durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im März 2016 reichten 16 Gemeinden und drei Fluglärm-Vereinigungen Beschwerden ein.

SIL-Grundlagen ausreichend

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem am Montag publizierten Entscheid festgehalten, dass die Grundlagen für die Genehmigung im dafür notwendigen Objektblatt des so genannten Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ausreichend seien. Die von den Beschwerdeführern kritisierte ungenügende Güterabwägung hat das Bundesverwaltungsgericht nachgeholt.

Es hat zudem festgestellt, die Schnellabrollwege dienten der Sicherheit des Betriebs, weil die gelandeten Flugzeuge die Piste schneller verlassen könnten. Dadurch erhöhe sich der Abstand zu nachfolgenden Flugzeugen, womit das Kollisionsrisiko verringert werde. Dies sei jedoch nur der Fall, wenn die Kapazitäten nicht erhöht würden, schreibt das Gericht. Im September 2007 hatte das UVEK den Bau der Schnellabrollwege bereits einmal erlaubt. Das Bundesgericht hob die Genehmigung aber auf, weil der SIL noch nicht aktualisiert vorlag.

SDA/mcp