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Schneller ab den Pisten rollen

Die Pisten 28 (unten von rechts nach links) und 34 (von unten nach oben links) erhalten je zwei Schnellabrollwege (rot eingezeichnet). Damit müssen die Flugzeuge nicht mehr bis zum Ende der Piste rollen, sondern können vorher abdrehen und die Landebahn für andere Maschinen frei machen.
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Auf den Pisten 28 und 34 am Flughafen Zürich können je zwei Schnellabrollwege erstellt werden. Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Bewilligung erteilt. Gebaut wird aber noch nicht - gegen die Verfügung kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.

Die geplanten Schnellabrollwege sind in der Region umstritten. Als der Flughafen das Gesuch im Herbst einreichte gingen vor allem aus dem Osten und Süden Einsprachen ein. Einerseits wurde dabei zwar befürwortet, dass durch die Schnellabrollwege Verspätungen abgebaut werden können. Andererseits befürchteten Bewohner und Interessensvertreter, dass mit den Anpassungen am Pistensystem mehr Flugzeuge pro Stunde landen werden.

Zwei Landungen pro Stunde mehr möglich

Die Befürchtungen der Anwohner weist das UVEK zurück. «Durch die Schnellabrollwege wären maximal zwei Landungen pro Stunde mehr möglich», heisst es in der Medienmitteilung. Die Gesamtkapazität werde kaum erhöht. Der Umweltverträglichkeitsbericht beurteile die Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung als derart gering, «dass sie nicht eigens ausgewiesen werden konnten», heisst es in der Verfügung weiter.

Das UVEK erteilte deshalb die Plangenehmigung für die insgesamt beantragten vier Schnellabrollwege.

Angesichts der noch laufenden Beschwerdefrist sowie der ausstehenden Detailplanung geht der Flughafen Zürich nicht davon aus, dass die Baumaschinen noch in diesem Jahr auffahren werden.

Pisten weniger lange blockieren

Der Wunsch nach diesen Schnellabrollwegen ist eine Folge der deutschen Sperrzeiten. Denn Möglichkeiten, an verschiedenen Stellen von den Landepisten wegzufahren, bestehen zwar bei den tagsüber üblichen Nordanflügen: Entlang der Pisten 14 und 16 sind entsprechende Rollwege vorhanden.

Bei Landungen von Süden auf die Piste 34 sowie von Osten auf die Piste 28 fehlen diese allerdings. Diese Landungen sind am frühen Morgen sowie abends notwendig, um nicht über süddeutsches Gebiet anfliegen zu müssen. Bei den Pisten 34 und 28 gibt es weniger Möglichkeiten, vor den Pistenenden zu den Terminals abzuzweigen.

Die Flugzeuge rollen damit länger auf den Pisten und blockieren sie so für nachfolgende Maschinen. Mit Schnellabrollwegen liesse sich ein «stabilerer Betrieb» erreichen, hofft der Flughafen. Das UVEK ist zum Schluss gelangt, dass die neuen Rollwege sowohl das Ostkonzept wie das Südkonzept geringfügig leistungsfähiger machen. Damit ergibt sich auch mehr Spielraum für die Reduktion von Verspätungen.

Ein erstes Gesuch wurde aufgehoben

Im September 2007 hatte das UVEK den Bau dieser Schnellabrollwege bereits einmal erlaubt. Das Bundesgericht hob die Plangenehmigung daraufhin aber wieder auf. Es begründete dies insbesondere damit, dass der sogenannte Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) noch nicht aktualisiert vorliegt.

Inzwischen sind im SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich diese Anpassungen am Pistensystem aufgenommen worden. Die «nötigen sachplanerischen Voraussetzungen» für die Schnellabrollwege sind damit geschaffen worden, hält das Uvek in seiner Verfügung fest.

Betriebsreglement 2014: Verfahren läuft noch

Noch nicht abgeschlossen ist hingegen das Verfahren für das Betriebsreglement 2014. Dieses sieht aus Sicherheitsgründen eine Entflechtung von An-und Abflugrouten im Ostkonzept vor. Die abschliessende politische Beurteilung durch Deutschland steht noch aus. Das deutsche Umwelt-Bundesamt beurteilt die Lärmauswirkungen auf deutsches Gebiet allerdings als gering, wie das UVEK mitteilt.

SDA/afr