Fluglärmforum legt Beschwerde ein
Die Plangenehmigung der Schnellabrollwege des Flughafens weise Mängel auf, ist das Fluglärmforum Süd überzeugt. Es hat deshalb eine Beschwerde eingereicht.
Das Fluglärmforum Süd, die Plattform der Städte und Gemeinden im Süden des Flughafens Zürich, hat gegen die Plangenehmigung der Schnellabrollwege Beschwerde eingelegt. «Mit diesem juristischen Schritt wehren wir uns dagegen, dass der Flughafen quasi über die Hintertür seine Kapazität um bis zu 7'800 Flugbewegungen pro Jahr erhöht», wird Lothar Ziörjen, Präsident des Fluglärmforums Süd und Stadtpräsident von Dübendorf, in einer Mitteilung des Forums zitiert.
In der Mitteilung verweist das Fluglärmforum auf einen Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2011. Das Gericht habe damals festgestellt, dass Schnellabrollwege aus Sicherheitsgründen nicht notwendig sind, sondern ausschliesslich der Kapazitätsausweitung dienten. Bei einem Bau der heute geplanten Schnellabrollwege müsse die Flughafenregion täglich mit bis zu 12 zusätzlichen Flugbewegungen rechnen. Konkret bedeute dies: Zusätzlich rund 150 Flüge pro Woche, davon über 100 am Wochenende. Auf das Jahr hochgerechnet erhöhe sich die Kapazität durch die Schnellabrollwege um über 7'800 Flüge, die alle über das Gebiet des Fluglärmforums Süd oder nahe daran erfolgen, schreibt das Forum weiter.
Anhörungsverfahren läuft
Das Fluglärmforum Süd wirft dem Flughafen in seiner Beschwerdeschrift Mängel bei der Plangenehmigung vor, unter anderem auch die Verletzung des rechtlichen Gehörs und das Fehlen einer zwingenden raumplanerischen Interessenabwägung, welche das Bundesgericht im früheren Entscheid verlangt hat. Diese, so die Beschwerde des Fluglärmforums Süd, führt zur Aufhebung der Plangenehmigungsverfügung. Zurzeit läuft das Anhörungsverfahren. Der Flughafen ist vom Bundesverwaltungsgericht aufgefordert worden, zu den im Verfahren vorgebrachten Einwänden des Fluglärmforums Süd Stellung zu nehmen. Dies dürfte im Laufe des Sommers erfolgen. Bis zu einem abschliessenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und bis zum Abschluss des SIL-Prozesses darf der Flughafen keine Schnellabrollwege bauen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch