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Anhörung zur Capitol-Attacke
Richterin weist Trump auf Grenzen der Meinungsfreiheit hin 

Entschlossenen Schrittes zum Gericht: Todd Blanche (r.) and John Lauro (l.) verteidigen in dieser Angelegenheit Ex-Präsident Donald Trump.

Die im Verfahren gegen Donald Trump wegen Wahlverschwörung zuständige Richterin hat den früheren US-Präsidenten vor «aufrührerischen» Äusserungen gewarnt. «Ich werde jede notwendige Massnahme ergreifen, um die Integrität dieses Verfahrens zu schützen», sagte Bundesrichterin Tanya Chutkan am Freitag bei einer Anhörung zu der Frage, inwieweit Trump sich öffentlich zu dem laufenden Verfahren äussern darf. Konkret warnte die Richterin unter anderem vor einer «Einschüchterung von Zeugen».

Chutkan betonte bei der Anhörung in der Hauptstadt Washington, sie werde Trumps Rechte als Angeklagter sicherstellen. Die Redefreiheit des 77-jährigen Republikaners sei aber «nicht absolut». Zugleich warnte die Richterin, sie werde eine «Karnevals-Atmosphäre» bei dem späteren Prozess verhindern.

Smith will raschen Prozessbeginn

Trump war Anfang August wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit im Amt zu halten. Ende vergangene Woche beantragte Sonderermittler Jack Smith eine Schutzanordnung, die dem Ex-Präsidenten und führenden Bewerber für die Präsidentschaftswahl 2024 strikte Regeln für öffentliche Äusserungen zu dem Verfahren auferlegen soll. Dabei geht es unter anderem um den Umgang mit Beweismitteln, die die Staatsanwaltschaft in Vorbereitung des Prozesses der Verteidigung zur Verfügung stellen muss.

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Smith schrieb in seinem Antrag, eine Anordnung sei in diesem Fall «besonders wichtig, weil der Angeklagte zuvor öffentlich Äusserungen in den sozialen Medien über Zeugen, Richter, Anwälte und andere mit den Rechtsangelegenheiten (...) in Verbindung stehende Menschen gemacht hat». Er verwies dabei unter anderem auf ein Zitat Trumps, der auf seiner Online-Plattform Truth Social gedroht hatte: «Wenn ihr mich verfolgt, werde ich euch verfolgen.»

Trump wird unter anderem Verschwörung zum Betrug an den USA und Verschwörung zur Behinderung eines offiziellen Vorgangs zur Last gelegt. Der Rechtspopulist hatte nach seiner Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden unter anderem falsche Wahlbetrugsvorwürfe erhoben und damit versucht, eine Bestätigung von Bidens Wahlsieg zu verhindern. Am 6. Januar 2021 stürmten schliesslich radikale Trump-Anhänger das Kapitol in Washington, als dort Bidens Wahlsieg endgültig zertifiziert werden sollte.

Sonderermittler Smith hat einen raschen Prozessbeginn beantragt und als mögliches Datum den 2. Januar genannt. Das wäre zwei Wochen vor Beginn der Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner, bei denen Trump klarer Favorit ist.

Trump ist der erste Ex-Präsident in der US-Geschichte, der sich wegen mutmasslicher Straftaten vor Gericht verantworten muss. Zuletzt ist der 77-Jährige wegen seiner Versuche angeklagt worden, das Ergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen. Bei einer Anhörung Ende August soll geklärt werden, wann der Prozess in diesem Fall beginnen soll.

AFP/fal