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Kantonale Vorlagen
Basel-Stadt führt einen Mindestlohn von 21 Franken ein

Das Wichtigste in Kürze

  • Basel-Stadt führt einen Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde ein.

  • In Graubünden wird das Parlament neu nach dem Proporzsystem gewählt.

  • Schaffhausen sagt Nein zu strengeren Lichtverschmutzungsregeln.

  • Die Zürcherinnen und Zürcher sind sowohl gegen eine Erhöhung der Kinderzulagen als auch gegen höhere Prämienverbilligungen für die Krankenkasse.

  • Tessin streicht Ex-Regierungsräten die lebenslange Pension.

Hier gehts zu allen Resultaten

Zu den anderen Abstimmungen: CO2-Gesetz | Agrar-Initiativen | Covid-Gesetz | Anti-Terror-Gesetz

Jura muss Lohnungleichheit bekämpfen

Im Kanton Jura muss die Regierung mit konkreten Massnahmen die Lohnungleichheit bekämpfen. Dies verlangt eine Initiative der Gewerkschaft Unia, die völlig unbestritten war. Sie wurde mit über 88 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Neue Spitalstrategie für St. Gallen

Im Kanton St. Gallen sind drei Spitalvorlagen deutlich angenommen worden. Damit kann die neue Spitalstrategie umgesetzt werden. Mit der vierten Abstimmungsvorlage bewilligten die Stimmberechtigten zusätzliche Mittel für die Förderung erneuerbarer Energien.

Die Stimmberechtigten bewilligten mit 121'103 Stimmen (76,8 Prozent) gegen 36'550 Stimmen (23,2 Prozent) jährliche Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen in der Höhe von 10,3 Millionen Franken, die für die Gesundheits- und Notfallzentren eingesetzt werden. Die Stimmbeteiligung lag bei 52,4 Prozent.

Weiter hiessen sie mit mit 100'886 Stimmen (65,2 Prozent) gegen 53'770 Stimmen (34,8 Prozent) Ausgaben von 30 Millionen Franken gut, mit denen das Eigenkapital der Spitalregion Fürstenland-Toggenburg gestärkt wird. Die Stimmbeteiligung lag bei 52,0 Prozent.

Mit der dritten Spitalvorlage, dem Referendum «Spital Wattwil erhalten», versuchte ein Komitee unter Federführung der SP die Schliessung des Spitals Wattwil zu verhindern. Die Stimmberechtigten stimmten jedoch der Schliessung mit 89'237 Stimmen (56,3 Prozent) gegen 69'186 Stimmen (43,7 Prozent) zu. Die Stimmbeteiligung lag bei 52,6 Prozent.

Bei der vierten Vorlage ging es um Fördermassnahmen nach dem Energiekonzept. Die Stimmberechtigten bewilligten eine Aufstockung der Mittel um 17,2 Millionen Franken mit 111'135 Stimmen (68,8 Prozent) gegen 50'348 Stimmen (31,2 Prozent). Die Stimmbeteiligung lag bei 52,9 Prozent.

Finanzspritze für Freiburger Innovationsquartier

Das Innovationsquartier Bluefactory im Herzen der Stadt Freiburg soll weiter wachsen können. Die kantonalen Stimmberechtigten haben sich für eine Finanzspritze von 25 Millionen Franken an die Betreibergesellschaft ausgesprochen.

59'929 Stimmberechtigte legten ein Ja in die Urne, 58'753 lehnten die Vorlage ab. Das ergibt einen Ja-Stimmenanteil von 50,5 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 58,7 Prozent.

Eine zweite Finanzspritze von 25 Millionen Franken kommt von der Stadt Freiburg. Die Bluefactory Fribourg-Freiburg (BFF) kann ihr Kapital also von 50 auf 100 Millionen Franken verdoppeln. Das Innovationsquartier entstand in den letzten Jahren auf dem Areal der ehemaligen Cardinal-Brauerei.

Baselbieter Tramverlängerung hat keine Chance

Im Kanton Baselland kann das Entwicklungsgebiet Salina Raurica nicht mit dem Tram erschlossen werden. Der Souverän hat die dafür nötige Verlängerung der Tramlinie 14 von Pratteln nach Augst in einer Referendumsabstimmung klar abgelehnt.

Verworfen wurde die Vorlage mit 57,7 Prozent Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 56,04 Prozent. 58'881 Nein standen 43'129 Ja gegenüber.

Zu entscheiden hatte das Baselbieter Stimmvolk neben einem Projektierungskredit von 8,5 Millionen Franken auch über 7 Millionen Franken für einen vorgezogenen Landerwerb sowie 1,6 Millionen Franken für einen provisorischen Bushof in Augst. Der Landrat hatte diese Mittel im Dezember mit 63 gegen 13 Stimmen bei vier Enthaltungen gesprochen. Gegen dieses Entscheid wurde jedoch das Referendum ergriffen.

Die Befürworter sahen in der Verlängerung der Tramlinie um 3,2 Kilometer das «Schlüsselprojekt» in der Gesamtplanung des Entwicklungsgebietes Salina Raurica in Pratteln. Entstehen sollen dort Wohnraum für rund 3000 Menschen sowie gut 4000 Arbeitsplätze.

Kosten von 170 Millionen Franken

Die Verantwortlichen rechneten mit Baukosten von rund 170 Millionen Franken. Falls der Bund das Projekt in sein Agglomerationsprogramm aufgenommen hätte, hoffte der Kanton Baselland auf einen Kostenbeitrag von 30 bis 35 Prozent. Im März hat der Bundesrat für das Vorhaben bereits grünes Licht erteilt und die Infrastruktur-Konzession der Baselland Transport AG (BLT) entsprechend ausgedehnt.

Die Gegner einer Verlängerung der Tramlinie 14 von Pratteln nach Augst haben obsiegt.

Hinter dem erfolgreichen Referendum gegen das Projekt steht der Verein «aapacke» Pratteln. Dieser wehrt sich schon lange gegen eine «Retortenstadt» in der Rheinebene. Die Tramverlängerung»auf Vorrat» ist für ihn ein Vorwand, um die «Riesenüberbauung durchzuboxen".

Aus Sicht des Referendumskomitees fehlt ein Bedürfnisnachweis sowohl für die Überbauung des derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Gebiets «Salina Raurica Ost» wie auch für die Tramverlängerung. Zudem sei die Erschliessung mit Bahn und Bus schon heute gut: eine Tramlinie brauche es nicht.

Genfer sagen Ja zu Urbanisierungsprojekt

Im Kanton Genf haben die Stimmberechtigten grünes Licht für ein Urbanisierungsprojekt in der Gemeinde Bernex gegeben. Damit ist der Weg frei für den Bau einer Orientierungsschule und eines Berufsbildungszentrums. Ausserdem sollen Wohnungen und Arbeitsplätze entstehen.

Die Zonenplanänderung wurde gemäss Schlussresultat mit 63,7 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Nach Angaben der Genfer Staatskanzlei hiessen 78'795 Stimmberechtigte die Vorlage gut, 44'937 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung betrug 50,1 Prozent.

Der Kanton Genf will in der Gemeinde Bernex auf einem 4,4 Hektar grossen landwirtschaftlichen Grundstück zwischen einer Autobahn und einem Wohngebiet eine Orientierungsschule für 900 Schülerinnen und Schüler bauen. Ausserdem sollen in einem weiteren Neubau die Berufsbildungszentren für Gesundheit und Soziales zusammengeführt werden. Begründet wurden die Projekte mit dem starken Anstieg der Schülerzahlen und der Notwendigkeit, mehr Gesundheitspersonal auszubilden.

Die Umzonung der Parzelle de la Goutte de Saint-Mathieu ermöglicht es schliesslich auch, ein grosses Urbanisierungsprojekt in Bernex-Ost zum Abschluss zu bringen. Mit diesem sollen Wohnungen für 1600 Menschen und eben soviele Arbeitsplätze geschaffen werden.

Tessin streicht Ex-Regierungsräten lebenslängliche Pension

Im Kanton Tessin erhalten zurückgetretene oder abgewählte Regierungsräte keine lebenslängliche Pension mehr: Eine entsprechende Gesetzesänderung haben die Tessinerinnen und Tessiner mit 52,1 Prozent Ja-Stimmen genehmigt. Eine Verfassungsänderung für mehr Ernährungssouveränität wurde ebenfalls angenommen.

Die Änderungen für die Pension von Regierungsrätinnen und Regierungsräten wurden mit 51'807 Ja gegen 47'643 Nein Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 47,3 Prozent.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass ein Mitglied der Regierung, das vor Erreichen des 55. Lebensjahrs zurücktritt oder abgewählt wird, eine Abgangsentschädigung erhält. Ist es älter als 55 Jahre, wird ihm bis zum Erreichen des Pensionsalter ein Übergangseinkommen ausbezahlt. Heute erhalten Tessiner Regierungsräte nach ihrem Rücktritt beziehungsweise ihrer Abwahl eine lebenslange Pension.

Zudem werden die Pensionskassenbeiträge der Regierungsräte im Tessin neu in die kantonale Pensionskasse einbezahlt. Aktuell erhalten die Regierungsmitglieder ihre Pension direkt vom Kanton.

Ja zu stärkerer Selbstversorgung

Die Verfassungsänderung zur Ernährungssouveränität hat der Tessiner Souverän mit 61'757 Ja- gegen 37'618 Nein-Stimmen angenommen. Diese sieht vor, Ackerflächen stärker zu schützen sowie Produktion und Vertrieb von lokalen Lebensmitteln aufzuwerten. Dadurch möchte das überparteiliche Initiativkomitee – bestehend aus Partito comunista, SP, Grüne, CVP und Lega – den Selbstversorgungsgrad des Kantons erhöhen.

Nein zu «Lichtverschmutzungsinitiative» in Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen wird die künstliche Beleuchtung nachts nicht eingeschränkt. Die Stimmberechtigten haben die «Lichtverschmutzungsinitiative» der Grünen knapp abgelehnt. Der Nein-Stimmenanteil betrug 52,7 Prozent. Es wurden 18'826 Nein-Stimmen und 16'888 Ja-Stimmen gezählt.

Das Ergebnis ist überraschend knapp ausgefallen: Bis fast ganz zum Schluss hätte das Resultat in beide Richtungen kippen können. Angesichts der eher deutlichen Ablehnung im Kantonsrat mit 34 zu 21 Stimmen war das nicht zu erwarten.

Zustimmung auch auf dem Land

Die höchste Zustimmung erhielt die Initiative wie erwartet in der Stadt Schaffhausen. Aber auch in einigen Landgemeinden kam ein, wenn auch meist knappes, Ja zustande.

Eine Annahme hätte zu den ersten verbindlichen kantonalen Regelungen in diesem Bereich geführt, die zahlreiche Aspekte der Lichtverschmutzung abgedeckt hätten. Die meisten Kantone belassen es bei der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben, und veröffentlichen beispielsweise Merkblätter dazu.

Lichtverschmutzung führt zu Insektensterben

Die Schaffhauser Initianten warnten davor, dass die Lichtverschmutzung auch im ländlichen Kanton Schaffhausen immer mehr zunehme. Dies führe zu einem massiven Insektensterben, zu Verhaltensänderungen bei Tieren und Pflanzen sowie zu Schlafstörungen bei Menschen.

Die «Lichtverschmutzungsinitiative» forderte strengere Regeln für die nächtliche Beleuchtung.

Die Volksinitiative verlangte unter anderem eine Bewilligungspflicht für Aussenbeleuchtungen. Strassenbeleuchtungen hätten gedimmt und durch Zeitschaltuhren oder Bewegungsmelder gesteuert werden müssen.

Gegner der Initiative verwiesen darauf, dass die notwendigen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene bereits vorhanden seien und es daher keine weiteren Regelungen brauche.

Die einschlägigen Vorschriften befinden sich im Umweltschutzgesetz sowie dem Natur- und Heimatschutzgesetz des Bundes.

Zürich: Nein zu Kinderzulagen und Prämienverbiligungen

Die Zürcherinnen und Zürcher wollen nicht mehr Geld vom Staat: Sie sprechen sich sowohl gegen eine Erhöhung der Kinderzulagen als auch gegen höhere Prämienverbilligungen für die Krankenkasse aus. Das neue kantonale Geldspiel-Gesetz kommt hingegen durch.

Das Endergebnis liegt zwar noch nicht vor. Doch die von der Staatskanzlei veröffentlichten Ergebnisse aus den ausgezählten Gemeinden sowie die Hochrechnungen zeigen, dass am Sonntag beide kantonalen Volksinitiativen mit einem Nein-Stimmenanteil von voraussichtlich über 60 Prozent gescheitert sind.

Mit ihrer Initiative «Raus aus der Prämienfalle» wollte die Mitte-Partei den Kanton zwingen, mehr finanzielle Mittel für die Prämienverbilligungen bereitzustellen. Ist er heute verpflichtet, mindestens 80 Prozent des Bundesbeitrages aufzuwerfen, sollte er neu mindestens ebenso viel wie der Bund beitragen.

Es steht eine Milliarde zur Verfügung

Die Befürworter – Mitte, AL, SP, Grüne und EVP – sprachen von einer «vernünftigen, gemässigten Korrektur": Es sei wichtig, die Haushalte zu unterstützen, die wegen stetig steigender Krankenkassenprämien in Schieflage gerieten.

Die Gegner – SVP, FDP, GLP und EDU – brachten indes vor, dass im Kanton Zürich heute jährlich rund eine Milliarde Franken für die Prämienverbilligungen zur Verfügung stünden.

Damit erhielten all jene, die berechtigt seien, bereits eine Unterstützung. Bei der Annahme einer Initiative hätte sich der Kreis der Berechtigten nicht ausgeweitet; es hätten jene Personen mehr Geld erhalten, deren Prämien heute schon verbilligt werden.

Es bleibt bei 200 Franken für ein Kind

Keinen Erfolg hatte auch die EDU mit ihrer Initiative «Mehr Geld für Familien»: Damit hätte verankert werden sollen, dass die Familienzulagen im Kanton Zürich mindestens 150 Prozent des vom Bund vorgegebenen Mindestansatz betragen müssen. Die Zulage für Kinder bis zwölf Jahre hätte sich von 200 auf 300 Franken erhöht.

Die EDU sowie SP, Grüne, EVP und AL hätten sich von einer Erhöhung unter anderem erhofft, dass der Kanton Zürich für Familien wieder attraktiver wird. SVP, FDP, GLP und Mitte kritisierten, dass die jährlichen Mehrkosten von rund 340 Millionen Franken zur Hauptlast die Arbeitgeber zu tragen hätten.

Einarmige Banditen kehren zurück

Unbestritten blieb am Sonntag hingegen das neue Geldspiel-Gesetz, mit dem die konkrete Umsetzung der Bundesvorgaben geregelt wird. Dieses sieht kein ausdrückliches Verbot für Geldspielautomaten mehr vor. Einzig Grüne, EVP und EDU hatten die Nein-Parole gefasst.

Neues Wahlsystem in Graubünden

Im neunten Anlauf hat es geklappt: In Graubünden wird das Parlament neu nach dem Proporzsystem gewählt. Der Entscheid für die dazu notwendige Änderung der Kantonsverfassung fiel an der Urne sehr klar aus. Chancenlos war eine Initiative für eine breite Reform der Jagd.

58'866 Stimmberechtigte sprachen sich für einen Wechsel vom Majorz (Mehrheitswahl) zum Proporz (Verhältniswahl) aus, 15'761 waren dagegen. Das entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 78,9 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 56,08 Prozent.

Das Doppel-Proporzsystem bricht in wesentlichen Punkten mit der bisherigen Personenwahl in den Talschaften. Die Sitze werden neu zunächst gesamtkantonal auf die Parteien verteilt, proportional zu deren Wähleranteilen und erst danach auf Wahlkreise und Kandidierende.

Das neue System bildet laut seinen Befürwortern die politischen Kräfteverhältnisse Graubündens genauer ab als das bisherige Mehrheitswahlverfahren. Gleichzeitig erhalte es alle 39 Wahlkreise und sichere weiterhin die Vertretung der kleinen Talschaften im Grossen Rat. Zum ersten Mal gemäss Proporz wird das 120-köpfige Parlament, der Grosse Rat, am 15. Mai 2022 gewählt.

Zu welchen Sitzverschiebungen es im Bündner Kantonsparlament mit dem Wechsel zum Prozporz kommen wird, ist schwer vorauszusagen.

Die Einführung der Verhältniswahl war in Graubünden ein politischer Dauerbrenner. Acht Mal wurde das System seit 1937 an der Urne verworfen und die Mehrheitswahl bestätigt.

Schuss auf die Jagd ging daneben

Keine Reformen geben wird es bei der Bündner Patentjagd. Die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» wurde von den Stimmberechtigten wuchtig verworfen. Die Ablehnung erfolgte mit 63'228 zu 16'857 Stimmen und einem Nein-Stimmen-Anteil von 79,0 Prozent.

Mit der Jagd betraf auch diese Abstimmungsvorlage einen politischen Evergreen des Bündnerlandes. Im Gegensatz zu Abstimmungen in den Jahren 2006 und 2019 zielte die vom Verein Wildtierschutz Schweiz lancierte Initiative aber nicht nur auf die ethisch umstrittene Nachjagd im Spätherbst, die sogenannte Sonderjagd.

Das Volksbegehren wollte den Schutz der Wildtiere auf verschiedenen Ebenen stärken. Ins Visier genommen wurden auch die Jagdbehörden und die Jäger. Für letztere sollte eine Promillegrenze eingeführt werden. Kritiker der Initiative, darunter alle Fraktionen im Kantonsrat, sahen im Gesamtpaket mit dessen neun Forderungen einen grundlegenden Angriff auf die Patentjagd als Institution und Kulturgut.

Unverändert ausbezahlt werden in Graubünden die kantonalen Mutterschaftsbeiträge für Familien in finanziellen Schwierigkeiten. Die Stimmberechtigten lehnten deren Abschaffung und die Auslagerung der Familienunterstützung in die Sozialhilfe mit 41'931 zu 32'748 Stimmen ab, was einem Nein-Stimmenanteil von 56,2 Prozent entspricht.

Ja zum Mindestlohn in Basel

Basel-Stadt wird als erster Deutschschweizer Kanton einen Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde gesetzlich verankern. Der Gegenvorschlag zur Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften und Linksparteien erzielte eine Ja-Mehrheit von 53,77 Prozent.

Der Gegenvorschlag der Regierung und des Grossen Rats zur Initiative «Kein Lohn unter 23.-» wurde mit 31'195 gegen 26'818 Stimmen angenommen. Die Initiative scheiterte indes mit einer Nein-Mehrheit von 50,68 Prozent knapp. Hier standen 31'137 Nein- 30'305 Ja-Stimmen gegenüber. Die Stimmbeteiligung lag bei 60,81 Prozent.

Der Gegenvorschlag legt gegenüber der Initiative nicht nur einen geringeren Mindestbetrag fest, sondern schliesst unter anderem Saläre bei allgemeinverbindlichen Gesamt- und Normalarbeitsverträgen, die bereits einen Mindestlohn beinhalten, von der gesetzlichen Vorgabe aus.

Als Ausnahmen gelten auch Arbeitnehmende auf Abruf, wenn sie pro Kalenderjahr nicht mehr als 70 Stunden für ein Unternehmen arbeiten. Auch soll der Mindestlohn nicht für Arbeitnehmende gelten, die vor allem im Ausland arbeiten, und bei Praktikumsverträgen von bis zu sechs Monaten Dauer.

Mindestlohn in Neuenburg, Genf, Jura und Tessin

LDP, SVP, FDP, Mitte und GLP hatten Initiative und Gegenvorschlag abgelehnt. Gegen einen Mindestlohn hatten sich auch der Arbeitgeberverband Basel, der Gewerbeverband und die Handelskammer beider Basel ausgesprochen. SP und die Grünen hatten hingegen sowohl den Gegenvorschlag als auch die Initiative befürwortet.

Als erster Kanton hatte Neuenburg im August 2017 einen Mindestlohn im Gesetz verankert und diesen auf 20 Franken pro Stunde festgelegt. Im Kanton Genf wurde im September 2020 eine Vorlage für einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde deutlich angenommen. Auch in den Kantonen Jura und Tessin fanden ähnlich gelagerte Initiativen die Zustimmung des Souveräns.

Auf nationaler Ebene war die Mindestlohn-Initiative des Gewerkschaftsbunds im Mai 2014 an der Urne wuchtig abgelehnt worden.

Prämien, Kinderzulagen, Geldspielgesetz in Zürich

Im Kanton Zürich sind zwei von drei Vorlagen umstritten. Die Mitte-Initiative «Raus aus der Prämienfalle» fordert, dass der Kanton Zürich die Zuschüsse für Prämienverbilligungen erhöht. Kostenpunkt: 41 Millionen Franken im Jahr. Damit sollen mehr Einzelpersonen, Ehepaare und Familien mit niedrigen Einkommen Geld vom Staat erhalten, um die hohen Krankenkassenprämien bezahlen zu können.

Wer Kinder hat, soll höhere Zulagen erhalten. Das fordert die EDU-Volksinitiative «Mehr Geld für Familien». Die monatliche Zulage für Kinder bis 11 Jahre soll von heute 200 auf 300 Franken erhöht werden, die Zulage für jene von 12 bis 15 Jahre von 250 auf 300 und die Ausbildungszulage für Jugendliche und Studierende bis 25 Jahre von 250 auf 375 Franken.

Vor drei Jahren sagten die Stimmbürger Ja zum Bundesgesetz über Geldspiele, nun muss auch das kantonale Gesetz angepasst werden. Es bringt eine wesentliche Änderung: Restaurants und Bars dürfen wieder Spielautomaten aufstellen. 1994 wurden die Automaten im Kanton Zürich verboten. Doch dieses Verbot sei im Zeitalter des Internets überholt, finden die Regierung und der Kantonsrat. Jeder habe ständig überall Zugriff auf Glückspiele. Zudem hätten die neuen Automaten weniger Suchtpotenzial. Das glauben die Gegner nicht, EVP und Grüne haben deswegen das Referendum ergriffen.

Mindestlohn-Vorlage in Basel-Stadt

Ein Komitee aus Gewerkschaften und linken Parteien will, dass in Basel-Stadt künftig alle mindestens 23 Franken pro Stunde verdienen. Rund 18’000 Menschen oder knappe 10 Prozent der Arbeitnehmer könnten in Basel nicht von ihrem Lohn leben, zitieren die Initianten eine entsprechende Statistik des Bundes. Betroffen seien zu 70 Prozent Frauen, aber auch Geringqualifizierte und Teilzeitarbeitende. Die Branchen mit den meisten Tiefstlöhnen seien das Reinigungsgewerbe, die Hauswirtschaft, der Detailhandel, das Gastgewerbe und der Tourismus.

Tiefllohn-Branche Gastro? Restaurant in der Steinenvorstadt in Basel.

Der Entscheid in Basel gilt als wegweisend. In der übrigen Schweiz kennen bis jetzt nur vier Kantone einen Mindestlohn: Neuenburg, Jura, Tessin und Genf. Mit der Summe von 23 Franken pro Stunde setzt Genf das Beispiel für Basel. Im Gegenvorschlag der Basler Regierung beträgt der Mindestlohn 21 Franken.

Im überparteilichen Initiativkomitee «Ja zu 23 Franken Basler Mindestlohn» sind unter anderem die Gewerkschaften EV, BGB, Unia, VPOD und Syna sowie SP, Juso, Grüne, Basta, Junge Grüne und Kommunistische Jugend vertreten.

Übersicht

Neben den fünf eidgenössischen Vorlagen werden dem Stimmvolk in zwölf Kantonen 20 Sachvorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Die Brandbreite reicht von einfachen Kreditbegehren in den Kantonen Uri, Solothurn und Basel-Landschaft bis hin zu einer «Lichtverschmutzungsinitiative» im Kanton Schaffhausen.

Um Löhne geht es in Basel-Stadt und im Tessin: Als erster Deutschschweizer Kanton könnte Basel-Stadt einen gesetzlich verankerten Mindestlohn einführen. Dieser soll über alle Branchen hinweg 23 Franken pro Stunde betragen.

Im Kanton Tessin sollen zurückgetretene oder abgewählte Regierungsräte keine lebenslange Pension mehr erhalten. Und im Kanton Graubünden muss wieder einmal über das Wahlsystem für das Kantonsparlament entschieden werden: Bereits zu neunten Mal wird dem Volk ein Wechsel vom Majorz- zum Proporzsystem vorgelegt.

Im Kanton Jura fordert eine Gewerkschafts-Initiative Massnahmen zur Lohngleichheit. Im Kanton St. Gallen geht es um eine neue Spitalstrategie und im Kanton Zürich um die Erhöhung von Kinderzulagen und Prämienverbilligungen sowie ein neues Geldspielgesetz. Im Kanton Genf schliesslich soll eine Umzonung den Bau einer Orientierungsschule sowie eines Berufsbildungszentrums in der Landwirtschaftszone ermöglichen.