Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Bundesanwaltschaft darf nicht ermitteln
Roger Köppel behält vorläufig Immunität

Gegen ihn kann vorerst nicht ermittelt werden: SVP-Nationalrat Roger Köppel. (Archivbild) 
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) will die Immunität von Nationalrat Roger Köppel (SVP/ZH) nicht aufheben. Sie widerspricht damit ihrer Schwesterkommission aus dem Nationalrat. Die Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung dürfen vorerst nicht anlaufen.

Die Ständeratskommission fasste ihren Beschluss deutlich – mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück an die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N). Diese hatte Mitte Mai mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Immunität von Köppel aufzuheben.

Bleibt die Nationalratskommission dabei, wird sich wiederum die Ständeratskommission damit befassen müssen. Die Aufhebung der Immunität ist dann vom Tisch, wenn beide Kommissionen übereinstimmend oder eine Kommission zwei Mal in Folge dagegen stimmen.

Disziplinarmassnahmen sollen geprüft werden

Nationalrat Köppel wird vorgeworfen, im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben.

In Abwägung der Interessen an der Strafverfolgung und den institutionellen Interessen des Parlaments kommt die Ständeratskommission nach eigenen Angaben zum Schluss, «dass der vorliegende Fall in erster Linie die Einhaltung der parlamentsinternen Regeln und Gepflogenheiten betrifft». Es ergebe keinen Sinn, wenn sich die Bundesanwaltschaft mit dem mutmasslichen Verstoss des Kommissionsgeheimnisses beschäftigen müsse.

Die Ständeratskommission schlägt der IK-N deshalb vor, dem Büro des Nationalrates zu beantragen, dass dieses die Verhängung von Disziplinarmassnahmen gegen Nationalrat Köppel prüfen soll.

Molina nicht durch Immunität geschützt

Auch die Frage um die Immunität des Zürcher SP-Nationalrat Fabian Molina ist nun geklärt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft kann gegen Nationalrat Fabian Molina (SP) wegen dessen Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung ermitteln. Die Rechtskommission des Ständerates sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Vorwurf an Molina und dessen Nationalratsamt.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) trat deshalb nicht ein auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft, die Immunität Molinas aufzuheben, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung entschied sie gleich wie zuvor die Immunitätskommission des Nationalrates. Die Ermittler erhalten damit grünes Licht.

Von Massnahmengegnern angezeigt

Der 31-jährige Nationalrat und frühere Juso-Präsident hatte im Februar in Zürich an einer unbewilligten Gegenkundgebung zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Massnahmen und gegen Rechtsextreme teilgenommen. Daraufhin wurde er von Massnahmengegnern angezeigt.

Sie werfen dem Politiker Landfriedensbruch, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich beantragte bei den zuständigen Parlamentskommissionen die Aufhebung von Molinas Immunität, um ermitteln zu können.

Gegen den Züricher SP-Nationalrat Fabian Molina darf nach der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration ermittelt werden. (Archivbild)

Die beiden zuständigen Kommissionen traten auf das Gesuch nun nicht ein. Es gebe keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Teilnahme an der Kundgebung und Molinas Tätigkeit oder Stellung als Nationalrat, hiess es in der Mitteilung zum Entscheid der RK-S vom Donnerstag.

Die Kommission hielt darüber hinaus fest, dass die Strafanzeige des Vereins «Wir für euch» gegen Molina «klar politisch motiviert» gewesen sei. Molina habe als Privatperson an der Kundgebung teilgenommen und keine besondere Rolle eingenommen, etwa als angekündigter Redner.






SDA/red