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Röstis Rütli-Auftritt hat ein Nachspiel

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Die SVP hatte diesen Donnerstag zu einem Spaziergang und Hintergrundgesprächen geladen. Die Journalisten erschienen zahlreich und SVP-Präsident Albert Rösti gab Fernsehen und Radio kurze Interviews, zwar nicht auf der Rütliwiese selbst, aber auf dem Gebiet der historischen Wiese. Das ist laut der Benutzungsordnung der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) so kurz vor nationalen Wahlen verboten. Deren Geschäftsleiter, Lukas Niederberger, ist enttäuscht und erzürnt.

Haben Sie Ihre Beanstandung der SVP mitgeteilt?

Nein. Nachdem es sich ja nicht um die erste und vermutlich auch nicht um die letzte Verletzung der Rütli-Benutzungsordnung durch eine politische Gruppierung handelt, wird die SGG intern sowie mit den Regierungen von Uri und Schwyz klären, in welcher Form wir künftig generell auf Verletzungen der Rütli-Benutzungsordnung reagieren wollen und können.

Es war nicht der erste Mal, dass die SVP die Hausordnung verletzt.

Das Paradoxe und Absurde an der politischen Instrumentalisierung des Rütli ist ja, dass sich linke Kreise immer furchtbar aufregen, wenn rechte Kreise den Ort missbrauchen. Und rechte Kreise toben, wenn linke Kreise das Rütli für ihre Zwecke besetzen. Letztlich zeigen diese Übergriffe nur, dass den Gruppierungen das Rütli als Ort der nationalen Verbundenheit völlig wurst ist und es ihnen allein um die eigene Medienpräsenz geht.

«Letztlich zeigen diese Übergriffe nur, dass den Gruppierungen das Rütli als Ort der nationalen Verbundenheit völlig wurst ist.»

Lukas Niederberger, Geschäftsleiter der SGG

Transportiert wurden die Aussagen aber von den Medien.

Die anwesenden Journalisten wussten genau, dass Interviews mit Albert Rösti auf dem Rütli die Benutzungsordnung verletzen würden. Wegen Röstis Inhalten fuhr kein Journalist nach Brunnen. Denn die Inhalte waren hinlänglich bekannt. Mit der Berichterstattung vom Rütli machten sich die Medien zu unkritischen Komplizen der Veranstalter. Die Journalisten hätten mit einem Minimum an Zivilcourage sagen können, dass sie das Rütli und dessen Ordnung respektieren und darum nur auf dem Schiff Interviews machen. Weil ich von Medien als kritische Instanz gegenüber allen gesellschaftlichen Akteuren an sich viel halte, bin ich über die Medien enttäuschter als über die Veranstalter der Medienkonferenz selbst.

Welche Sanktionsmöglichkeiten haben Sie?

Es gibt wenige Möglichkeiten, die die SGG zusammen mit den Regierungen von Uri und Schwyz und in Zusammenarbeit mit dem Bund, der Eigentümer des Rütli ist, ergreifen kann. Diese wenigen Möglichkeiten werden wir prüfen.

Werden Sie künftig im Vorfeld von solchen Aktionen proaktiver vorgehen?

Das ist schwierig. Gerade jene politischen Gruppen, die genau wissen, dass sie gegen die Benutzungsordnung verstossen, stellen gar nicht erst ein Gesuch für einen Anlass auf dem Rütli. In der Regel erfährt die SGG wenige Tage zuvor oder kurz hinterher von unerlaubten politischen Aktionen auf dem Rütli.

Wenn die SGG bereits im Vorfeld von unerlaubten Veranstaltungen hört, appelliert sie im direkten Kontakt an die Vernunft und Einsicht der Veranstalter. Das gelingt aber selten bis nie. Gleichzeitig informiert die SGG jeweils die Kantonspolizei Uri und Schwyz, um zumindest mögliche gewalttätige Konflikte mit gegnerischen Gruppierungen zu vermeiden.

Gibt es Anpassungen der Benutzungsverordnung?

Die Benutzungsordnung verbietet die politische und kommerzielle Instrumentalisierung des Rütli sehr klar und muss darum nicht geändert werden.

Gleichzeitig wissen wir alle, dass nur Einsicht und Vernunft, nicht aber eine noch so rigide Benutzungsordnung den Missbrauch des Rütli verhindern können.

Und letztlich soll das Rütli ein offener Ort bleiben und nicht zur Vermeidung von Missbrauch mit Zäunen und Bewachungssystemen ausgerüstet werden.