Schutz vor hoher HandyrechnungRoaming-Gebühren lösen neuen Streit aus
Ab dem 1. Juli muss eine Kostenlimite festgelegt werden, damit Roaming-Dienste genutzt werden können. Konsumentenschützer werfen den Telecomanbietern und dem Bund vor, dieses neue Gesetz nicht umzusetzen.
Zuerst Sommer, Sonne, Strand und Meer – und danach eine saftige Handyrechnung. Damit Schweizerinnen und Schweizer in den Auslandferien nicht mehr in die Roaming-Falle tappen, hat der Bund eine neue Regel beschlossen: Roaming-Dienste sind ab dem 1. Juli nur noch möglich, wenn zuerst eine Kostenlimite festgelegt wird. Und diese soll von den Kunden angepasst werden können.
«Es kann nicht sein, dass die Telecomanbieter selber bestimmen, wie eine Verordnung umgesetzt wird, und das Bakom dem auch noch zustimmt.»
Nun schlagen Konsumentenschützer Alarm. Sie sind überhaupt nicht einverstanden damit, wie die Telecomanbieter sowie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die neue Regel handhaben. «Es kann nicht sein, dass die Telecomanbieter selber bestimmen, wie eine Verordnung umgesetzt wird, und das Bakom dem auch noch zustimmt», sagt André Bähler von der Stiftung für Konsumentenschutz.
Bei Swisscom etwa müssen Neukunden vor der ersten Roaming-Nutzung jetzt zwar eine Limite setzen, nicht aber bestehende Kunden. Dort gilt weiterhin die bisherige Limite. Wenn die Kunden nichts anderes festgelegt haben, liegt diese bei 200 Franken. Neu wird dieser Betrag noch hälftig aufgeteilt zwischen Daten und Telefonie.
Man wolle verhindern, dass bestehende Kunden im Ausland «plötzlich ihr Smartphone nicht mehr nutzen können, da sie zuerst eine Limite setzen müssen», heisst es bei der Swisscom. Diese Lösung sei «sehr kundenfreundlich».
«Gewisser Spielraum bei der Umsetzung»
Für den Konsumentenschutz ist die Limite von 200 Franken übertrieben. Die Margen beim Roaming seien immer noch «unvergleichlich hoch», sagt Bähler. Damit müsse Schluss sein. Er schlägt deshalb eine Obergrenze von 100 Franken vor. Wenn der Bundesrat die Roaming-Tarife schon nicht regulieren wolle, solle er wenigstens die Konsumenten vor hohen Rechnungen schützen. «Das ist das Mindeste.»
Bei der Swisscom-Tochter Wingo liegt die Standardlimite bei bestehenden Kunden sogar bei 500 Franken. Bei Salt soll sie gemäss Konsumentenschutz gleich hoch sein. Salt nennt auf Anfrage keine Zahl. Bei den Marken von Sunrise UPC gibt es verschiedene Grenzen, wie das Unternehmen mitteilt. Bei Yallo und Lebra sind es 300 Franken, bei UPC 200. Sunrise kennt keine Standardlimite.
Das Bakom räumt ein, dass bei der Umsetzung «ein gewisser Spielraum» bestehe. Es treffe aber nicht zu, dass die «Deutungshoheit über die Bestimmungen» den Anbietern überlassen werde. Im Falle der Swisscom kommt das Bakom jedoch zum Schluss, dass die präsentierte Lösung «verhältnismässig» sei.
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