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Nach Berufungsprozess
Ringier-Chef entschuldigt sich bei Jolanda Spiess-Hegglin

Sie klagte gegen «Blick»: Jolanda Spiess-Hegglin. 
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Das Zuger Obergericht hat im Berufungsverfahren Jolanda Spiess-Hegglin gegen die Ringier AG heute Montag sein Urteil veröffentlicht. Das Gericht bestätigt die Persönlichkeitsverletzung durch die «Blick»-Berichterstattung anlässlich der Landammanfeier im Dezember 2014 gegenüber der damaligen Zuger Politikerin. Ringier-CEO Marc Walder entschuldigt sich bei Jolanda Spiess-Hegglin in einer Mitteilung auf blick.ch.

Entschuldigung an prominenter Stelle: Die Schlagzeile zum Gerichtsurteil auf blick.ch.

Dort heisst es im Wortlaut: «Als CEO der Ringier AG ist es mir […] ein Anliegen, mich nach dem heutigen Gerichtsentscheid sowohl öffentlich wie auch im persönlichen Gespräch mit Jolanda Spiess-Hegglin zu äussern.» Und weiter: «Wir bedauern, dass Jolanda Spiess-Hegglin unter anderem aufgrund unserer Berichterstattung verletzt wurde und entschuldigen uns dafür aufrichtig.»

Mit seiner Berichterstattung vom Dezember 2014 rund um die Geschehnisse im Anschluss an die Landammann-Feier im Kanton Zug hat der «Blick» die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin widerrechtlich verletzt. Das hielt nach dem Zuger Kantonsgericht nun auch das Obergericht fest.

Das erstinstanzliche Urteil hielt fest, der Ringier-Titel «Blick» habe die Persönlichkeit der ehemaligen Kantonsrätin Spiess-Hegglin in der Berichterstattung über die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier 2014 verletzt. Das Opfer erhielt eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen, den Antrag auf die Veröffentlichung einer Entschuldigung wies das Gericht aber ab.

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Beim Prozess ging es um einen Artikel, den der «Blick» am 24. Dezember 2014 publiziert hatte. In diesem zeigte das Boulevardblatt mit Namen und Bild die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) und titelte: «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?»

Die Persönlichkeitsverletzung lag laut den Richtern darin, dass Name und Bild eines mutmasslichen Opfers eines Sexualdelikts, also intime Daten, veröffentlicht worden waren. An der Veröffentlichung dieser Daten habe kein überwiegendes öffentliches Interesse bestanden.

Das Obergericht bestätigte nun die Persönlichkeitsverletzung, reduzierte aber die Genugtuung, die Ringier an Spiess-Hegglin zahlen muss, um die Hälfte auf 10’000 Franken. Die eingeklagte Entschuldigung wies das Obergericht erneut ab, wie auch der «Blick» in seiner Mitteilung zum Urteil schreibt. Dort schreibt CEO Walder: «Das Zuger Obergericht lehnt es ab, uns zu einer Entschuldigung zu verpflichten. Trotzdem möchten wir dies tun. Denn eine ernst gemeinte Entschuldigung soll auf Freiwilligkeit beruhen.»

hvw/sda