Bauprojekt in OberriedenRekurs gegen geplanten Abbruch der Liebegg
Das Restaurant Liebegg in Oberrieden soll neuen Wohnungen und einer Gewerbefläche weichen. Nun ist das Vorhaben durch einen Rekurs blockiert.
![Gegen die anstelle der Liebegg geplanten Mehrfamilienhäuser wurde nun Rekurs eingereicht.](https://cdn.unitycms.io/images/1R5Stur4aq09i0QK4sVcz9.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=YQBNkPbtJUg)
Im Frühling sorgte der geplante Abbruch der Liebegg in Oberrieden für Unmut im Dorf. Insgesamt 14 Wohnungen und eine Gewerbefläche sind auf den Grundstücken an der Alten Landstrasse 12 und dem Nachbargebäude geplant. Um die zwei Mehrfamilienhäuser in Oberrieden zu realisieren, müsste das Restaurant Liebegg einem Neubau weichen. Die Anwohner bedauern das Verschwinden des Restaurants.
«Nochmals über die Bücher»
Das Bauprojekt wurde Ende September von der Gemeinde bewilligt. Jedoch wird das Projekt nun durch einen Rekurs blockiert. Bemängelt werden Lage, Grösse und Gestaltung der beiden Neubauten. André Guntern, Abteilungsleiter beim Ressort Hochbau in Oberrieden, sagt: «Was den Abbruch und Neubau der Gebäude betrifft, geht es in nächster Zeit sicherlich nicht vorwärts.»
Nun müsse das Baurekursgericht als nächste Instanz entscheiden, ob das Projekt wie geplant realisiert werden kann oder nicht. «Wenn der Rekurs gutgeheissen wird, müssen Bauherrschaft und Baukommission nochmals über die Bücher», sagt Guntern.
Es sei gut möglich, dass das Baurekursgericht erst nach einem Augenschein vor Ort das Projekt beurteilen werde. Mit dem endgültigen Entscheid rechnet der Abteilungsleiter frühestens in einem halben Jahr.
Gemeinde verkauft Land
Bauherrin und Eigentümerin der Häuser an der Alten Landstrasse ist die Etzliberg Immobilien AG aus Thalwil. Die geplanten Wohnungen könnten sich gemäss der Immobilienfirma, dank der zentralen Lage, beispielsweise für Senioren eignen. Von der Gemeinde habe die Firma die Anweisung erhalten, im Neubau zusätzlich wieder Gewerbe zu integrieren.
Sofern der Bau der beiden Häuser bewilligt wird, würde die Gemeinde der Etzliberg Immobilien AG zudem einen 1,5 Meter breiten Streifen Land verkaufen. Dieser ist zurzeit noch in Gemeindebesitz.
In Ausnahmefällen erlaubt
Nicht nur der geplante Abbruch sorgte für Unmut. Eine Oberriednerin zeigt sich auch über die Bauprofile überrascht. Denn gemäss den Profilen, würde das Projekt den Abstand zu den Strassenbaulinien überschreiten.
Diese in der Bau- und Zonenordnung (BZO) festgelegten Linien definieren den freizuhaltenden Raum. Dies für den Fall, dass die Strasse verbreitert werden muss. Gemäss Auskunft der Gemeinde ist ein Ausbau oder eine Verschiebung der Alten Landstrasse in Zukunft aber kein Thema. Aufgrund einer Revision in der BZO ist es deshalb in Ausnahmefällen gestattet, näher an die Strasse zu bauen.
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