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Kirchensynode entscheidet über Neuerungen
Neu gibts auch Gottesdienste am Freitag – in der Kirchgemeinde der Wahl

Drohnenaufnahme von Zürich bei Nacht mit den beleuchteten Türmen der Altstadtkirchen St. Peter, Fraumünster und Grossmünster. 23.11.2023, Foto von Urs Jaudas.
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Neu können Mitglieder der reformierten Kirche im Kanton Zürich die Kirchgemeinde wählen, der sie angehören möchten, unabhängig vom Wohnsitz, wie die Kirche mitteilt. Allerdings kommt die neue Regelung mit einer Einschränkung: Eine Person, die das möchte, wird neu als Mitglied der selber gewählten Kirchgemeinde geführt. Die politischen Rechte und die Steuerpflicht verbleiben jedoch bei der Wohnsitzgemeinde. Diese hat der Wahlkirchgemeinde dann eine vom Kirchenrat festgesetzte Pro-Kopf-Pauschale zu überweisen.

Die Kirchensynode, das kirchliche Parlament, hat die Einführung dieser «einfachen Wahlkirchgemeinde» an ihrer vergangenen Sitzung mit grossem Mehr gutgeheissen und schrieb ein entsprechendes Postulat von Peter Nater aus Zumikon ab. Dieser hatte mit weiteren Mitunterzeichnenden den Kirchenrat zur Prüfung der Einführung einer echten «Wahlkirchgemeinde» eingeladen, wie es in anderen Landeskirchen teils möglich ist. Der Kirchenrat fürchtete jedoch den damit verbundenen administrativen, rechtlichen und steuertechnischen Aufwand und empfahl dem Parlament die nun angenommene Lösung, bei der die politischen Rechte bei der Kirchgemeinde am Wohnsitz verbleiben.

Neu auch Gottesdienste am Freitagabend möglich

Der Sonntag bleibt weiterhin der traditionelle Tag für den Gottesdienst in der reformierten Kirche des Kantons Zürich, jedoch mit einer neuen Ausnahme: Die Synode hat auch über einen Antrag entschieden, der es ermöglicht, den Gottesdienst an anderen Wochentagen abzuhalten. Diese Entscheidung stiess bei der Präsidentin der reformierten Kirche und der Mehrheit der Synode jedoch auf Kritik. Der Sonntagsgottesdienst sei schliesslich «unverzichtbares Merkmal der christlichen Gemeinde». Dennoch sollen die Kirchgemeinden künftig die Möglichkeit erhalten, den Gottesdienst einmal pro Monat bereits am Freitagabend durchzuführen. Einige Gemeinden praktizieren dies bereits mit einer Ausnahmebewilligung, welche nun nicht mehr erforderlich ist.