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Kantonaler Richtplan
Bauen in Zürcher Weilern soll eingeschränkt werden

Landschaft im Kanton Zürich mit Siedlung und Feldern, im Hintergrund Hügel und Wälder. Symbolbild für Planungsrevision.
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Der Zürcher Regierungsrat hat Weiler in Nichtbauzonen eingeteilt. Neubauten sollen dort nicht mehr erlaubt sein. Ein grosser Teil von 184 Einwendungen zur Teilrevision des Richtplans betraf diesen Punkt.

Die heutige Regelung verstosse gegen Bundesrecht, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Weitere 110 Gebiete werden zudem in «grössere aussenliegende Ortsteile» eingeteilt. Bisher waren sie mit den Weilern in Kleinsiedlungen zusammengefasst. Eine bauliche Entwicklung werde dort nicht angestrebt.

Die Teilrevision betrifft weiter unter anderem den Schutz von Pfahlbauten, die als UNESCO-Welterbe gelten, die überarbeitete Gebietsplanung «Hochschulstandort Winterthur» oder die Psychiatrische Universitätsklinik in Rheinau. Bei letzterer rechnet der Regierungsrat in den nächsten Jahren mit einem Bedarf an weiteren Nutzflächen.

Im Kapitel «Landschaft» werden die Ziele und Massnahmen für den Erhalt von Fruchtfolgeflächen nachgeführt und präzisiert. Dabei werden hauptsächlich die Verfahrensschritte festgehalten, die bei einer Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen erforderlich sind.

Die Vorlage geht nun an den Kantonsrat.

SDA/far