Gewalt gegen BehördenRechtskommission des Nationalrats will härtere Strafen
Die RK-N schlägt neu eine Mindeststrafe von drei Monaten vor. Zudem sollen Gewalttäter mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert werden können.
Wer gegenüber Behörden Gewalt ausübt, soll künftig deutlich härter bestraft werden. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) schlägt neu eine Mindeststrafe von drei Monaten vor.
Gewalt im Zusammenhang mit Behörden soll neu mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert werden. Der Entscheid in der RK-N fiel mit 14 zu 11 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Für diese Straftaten ist bisher keine Mindeststrafe im Gesetz vorgesehen.
Richtet sich die Gewalt gegen Sachen, soll die Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen auf 90 Tagessätze erhöht werden. Der Ständerat will mit 120 Tagessätzen die Mindeststrafe ist diesem Straftatbestand noch deutlicher erhöhen.
Abgelehnt hat die Kommission alle Vorstösse, die im Allgemeinen Teil des Strafrechts geregelt sind. Dieser umfasst die Lehre vom Verbrechen sowie dessen Rechtsfolgen und allgemeine Vorschriften zur Beurteilung der Straftat. Der Besondere Teil beinhaltet die einzelnen Straftatbestände.
Der Ständerat hatte die Vorlage in der Sommersession 2020 zu Ende beraten. Wie der Ständerat will die RK-N die Definition der Vergewaltigung nicht anpassen. Die Artikel zum Sexualstrafrecht sollen aus der Vorlage gestrichen und separat zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.
SDA
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