Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Pyramide verliert Rechtsstreit
Privatklinik kommt nicht nach Küsnacht

Mitten im Grün und am Rande eines Wohnquartiers hätte der Neubau der Klinik Pyramide entstehen sollen.

Die Privatklinik Pyramide darf nicht vom Zürcher Seefeld in einen Neubau nach Küsnacht ziehen. Das Bundesgericht hat Nachbarn gestützt, die sich dagegen gewehrt hatten. Es gewichtete den Schutz einer bestehenden Villa höher als den geplanten Neubau.

Das Bundesgericht setzte mit dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Rechtsstreit. Zuvor hatte das Zürcher Verwaltungsgericht im Sinne der Nachbarn entschieden. Die Villa Nager sei ein Stück Schweizer Architekturgeschichte, das es zu erhalten gelte.

Ein öffentliches Interesse besteht

Auf dem Gelände der ehemaligen Klinik St. Raphael in Küsnacht plante die Pyramide einen 80-Millionen-Franken-Neubau. Die Villa, das frühere Hauptgebäude des Spitals, hätte dafür abgerissen werden müssen.

Die hohe Schutzwürdigkeit sei durch mehrere Gutachten bestätigt worden, hiess es im Urteil des Bundesgerichts. Auch dass die Villa nur im kommunalen Inventar verzeichnet sei, ändere nichts an der Schutzwürdigkeit. Das Bundesgericht bezeichnete die Villa Nager als Repräsentanten des herrschaftlichen Wohnens aus der Landizeit. Das 1937/1938 erbaute Haus sei zudem ein nicht vergleichbares Wohnhaus im Schaffen der Architekten, der Brüder Otto und Werner Pfister.

Die Villa Nager im Küsnachter Ortsteil Itschnach sei ein Stück Architekturgeschichte. Die Klinik Pyramide darf es deshalb nicht abreissen.

Die Beschwerdeführerin drang mit ihrem Argument, einen Nutzen für die Bevölkerung zu bringen, nicht durch. Zwar anerkannte das Bundesgericht ein gewisses öffentliches Interesse. Doch sei nicht ersichtlich, dass die Versorgung von zusatzversicherten Patienten in diesem Gebiet ohne die Klinik nicht sichergestellt sei.

Finanzielle Interessen genügen nicht

Geprüft hat das Bundesgericht auch, ob ein Neubau ohne Abbruch möglich wäre, der den Ansprüchen genügen würde. Die Richter schlossen das nicht aus. Auch mit dem Erhalt der Villa sei eine bedeutsame Erweiterung der für ein Klinikprojekt nutzbaren Fläche möglich, hiess es im Urteil.

Das private Interesse an einem rentablen Betrieb berücksichtigte das Bundesgericht. Jedoch könnten rein finanzielle Interessen bei ausgewiesener Schutzwürdigkeit eines Objekts nicht ausschlaggebend sein, schrieb das Gericht. Ansonsten könne das Gemeinwesen kaum noch Bauten unter Schutz stellen.

Ein Plan B liegt bereit

Das Bundesgericht vereinigte zwei Beschwerden der Klinik und des Gemeinderats Küsnacht. Die Beschwerdeführerinnen müssen den Gegenparteien Entschädigungen in der Höhe von 9000 Franken bezahlen. Die Klinik trägt die Gerichtskosten von 4000 Franken.

Wie geht es nun weiter?  Der Mietvertrag im Seefeld läuft 2024 aus. Die Klinik Pyramide sagte im vergangenen Jahr gegenüber dieser Zeitung, dass sie aufgrund der rechtlichen Streitigkeiten eine Alternative zum Standort in Küsnacht prüfe: auf dem Areal der Privatklinik Bethanien in Zürich. Denn seit Juni 2022 gehört  die Klinik Pyramide wie die Privatklinik Bethanien zum Swiss Medical Network mit Sitz im Westschweizer Genolier. Dies könnte ihr nun zugutekommen, da Bethanien einen Umbau plant.  Die Klinik Pyramide liesse sich in dieses Projekt integrieren, genügend Platz wäre vorhanden. Auf Anfrage stellten die Verantwortlichen weitere Informationen gegen Ende dieser Woche in Aussicht.

SDA/miw