Pirmin Schwander erwägt Rückzug der Kesb-Initiative
Die Kesb-Gegner prüfen, ob eine Vorlage des Bundes für sie eine gangbare Alternative wäre. Zwei Sozialdemokratinnen könnten ihnen dabei helfen.
Noch kämpft er um jede Unterschrift, noch ist er in Sachen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) täglich unterwegs und hält Vorträge. Der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander hat sich zum Ziel gesetzt, den seit 2013 eingeführten Systemwechsel zu korrigieren. Und zwar nicht nur ein bisschen. Denn seiner Ansicht nach krankt die Behörde an etlichen grundlegenden Fehlern.
Deshalb lancierte Schwander im Mai 2018 zusammen mit weiteren Mitstreitern wie etwa dem Zürcher SVP-Nationalrat Hans Egloff oder der Publizistin Julia Onken die Volksinitiative mit dem etwas sperrigen Namen «Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen – Kesb-Initiative». Inzwischen droht den Initianten die Zeit davonzulaufen, denn bis am 15. November müssen die notwendigen 100'000 Unterschriften gesammelt sein.
«Ich gehe davon aus, dass wir mit den zusätzlichen Massnahmen die notwendige Anzahl zusammenbringen, etwa mit dem Versand der Unterschriftenbögen in alle Haushaltungen im Kanton Schwyz und der Anstellung von Leuten, die Unterschriften sammeln», betont Schwander. Bisher sind es indes nur etwas über 80'000. Nach Erfahrungswerten wird es damit knapp für die Initianten, denn sie brauchen rund 110'000 Unterschriften, damit die gültigen dann ausreichen.
Bund erarbeitet Vorlage
Allerdings sagt Schwander auch, und das sind völlig neue Töne aus dem Mund des unerbittlichen Kesb-Gegners, dass der Rückzug der Initiative eine valable Alternative sei. «Wir müssen abwägen, ob wir stur auf unserem Initiativtext beharren oder den Weg über die vom Bundesrat geplante Vorlage gehen wollen», sagt Schwander. Hoffnung gibt ihm die derzeit laufende Überprüfung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf Schwachstellen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist daran, eine Vorlage zu erarbeiten. Dabei sollen parlamentarische Initiativen von Karl Vogler (CSP) mitberücksichtigt werden, die eine erleichterte Abrechnungs- und Rechenschaftsverpflichtung für nahestehende Beistände verlangen.
Wenn das BJ die Anliegen von den zwei weiteren hängigen Vorstössen in die Vorlage integriere, seien 70 Prozent der Initiative erfüllt, sagt Schwander. Diese betreffen die Begründungspflicht für die Einsetzung eines Beistands und die Stärkung der Selbstbestimmung. Beide Vorstösse wurden eingereicht von Sozialdemokratinnen.
Derjenige von Ursula Schneider-Schüttel verlangt, dass die Kesb begründen soll, wenn sie einen Berufsbeistand einsetzt anstelle eines privaten Beistands. Der Vorstoss stützt sich auf eine Auswertung des Sorgentelefons Kescha. Diese hat gezeigt, dass Betroffene von Kesb-Massnahmen häufig unzufrieden sind mit Beiständen, die zu wenig Zeit hätten und kaum erreichbar seien. Der andere Vorstoss ist von Silvia Schenker und fordert eine Stärkung der gesetzlichen Vertretung durch Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner.
In die richtige Richtung
Der Bundesrat hat in den Antworten auf diese beiden Vorlagen klar signalisiert, dass er diese Anliegen aufnehmen will. Die Besprechungen mit den Fachleuten des BJ hätten laut Schwander gezeigt, dass die Bestrebungen tatsächlich in diese Richtung gehen: «Man merkt, dass Bundesrätin Karin Keller-Sutter sich ernsthaft bemüht, die Systemfehler zu korrigieren und unsere Anliegen aufzunehmen.»
Weitere Aspekte sprechen für einen Rückzug der Initiative: Da die Vorstösse von linken Politikerinnen kommen, ist davon auszugehen, dass die geplante Revision im Parlament gute Chancen hat. Zudem sei der Vorteil einer Gesetzesvorlage, dass diese schneller umgesetzt werden könne als eine Volksinitiative, sagt Pirmin Schwander. Am 18. Oktober trifft er sich erneut mit den Vertretern des BJ. Wie weit der Entwurf die Anliegen der Initianten aufnimmt – davon werde das Initiativkomitee seinen Entscheid abhängig machen. Ende Oktober wollen die Kesb-Initianten entscheiden.
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