Pirmin Schwander handelte rechtens
Der SVP-Nationalrat und Kesb-Kritiker hatte im Zusammenhang mit einer Kindesentführung Ermittlungen am Hals.
SVP-Nationalrat und Kesb-Kritiker Pirmin Schwander hat das Recht nicht gebrochen, als er 2016 eine Mutter finanziell unterstützte, die ihr Kind vor der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb versteckte. Wegen «Gehilfenschaft zur Entführung» und «Gehilfenschaft zum Entziehen von Minderjährigen» hatte die Berner Staatsanwaltschaft während bald dreier Jahre gegen den Schwyzer ermittelt. Nun kommt sie zum Schluss, dass sich Schwander nicht strafbar gemacht hat. Dies berichten die CH-Medien, denen die entsprechende Verfügung vorliegt.
Der Hintergrund: Im Oktober 2015 brachte eine Mutter aus Biel ihre damals eineinhalbjährige Tochter nicht zurück ins Heim, sie tauchte mit dem Mädchen unter. Im Juni 2016 endete die Flucht in Frankreich. Im Januar 2016 kam der Anwalt der Mutter auf Schwander zu. Der SVP-Mann und Oberst hat sich einen Namen als scharfer Kesb-Kritiker gemacht und kümmert sich um viele Kesb-Fälle. Schwander übergab dem Anwalt dreimal Geld, insgesamt 7000 Franken, um der Mutter die Rechtsvertretung zu finanzieren.
Diese finanziellen Zuwendungen führten zum Strafverfahren gegen ihn, das die Bieler Kesb angestrengt hatte. Schwander, der in den CH-Medien sagt, das Verfahren habe ihn menschlich und finanziell stark belastet, erwägt nun einen Gegenschlag in Form einer Staatshaftungsklage.
Die Mutter war im März 2017 vom Regionalgericht Biel wegen Entführung von Minderjährigen und Entziehens von Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden, 8 davon unbedingt. Die heute 39-jährige Frau erlebte eine schwierige Jugendzeit, wie die «Weltwoche» in einem längeren Artikel schrieb. Bereits für ihren Sohn verlor sie die Obhut.
Die Verfügung zur Kenntnis nehmen die Verantwortlichen bei der Kesb in Biel. Präsidentin Henriette Kämpf sagt auf Anfrage, sie habe von der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Mitteilung erhalten. «Für uns ist der Fall abgeschlossen.» Wichtiger als die strafrechtliche Beurteilung sei, «dass die Situation von unserer Seite her korrekt eingeschätzt worden ist, und wir das Verfahren immer zugunsten des Kindeswohls und ohne Fehler geführt haben.» Herr Schwander habe die Situation seinerzeit wohl falsch eingeschätzt.
Schwander erwägt Klage gegen Kesb
Der Betroffene selbst, Pirmin Schwander, hat es als Katastrophe empfunden, dass es aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung Vorverurteilungen seiner Person gab. Bei Medien und im privaten Umfeld hätten einige offensichtlich vermutet, da werde schon was dran sein, wenn die Staatsanwaltschaft untersucht. «Ich musste laufend begründen, dass ich nicht kriminelle sei – so etwas wünscht man dem schlimmsten Erzfeind nicht», sagt er. Und all dies habe auch seinem Geschäft geschadet.
Schwander ist nach eigenen Angaben gegenwärtig damit beschäftigt, diesen wirtschaftlichen Schaden aufzulisten und zu plausibilisieren. Ziel sei eine Haftungsklage gegen den Staat, denn für den ihm persönlich entstandenen Schaden sei die Kesb verantwortlich, mit ihrer Anzeige gegen ihn.
Schwander ist sich klar, dass die juristischen Hürden für eine erfolgreiche Staatshaftungsklage in der Schweiz hoch sind. «Trotzdem will ich es versuchen, denn es kann nicht sein, dass mich staatliche Institutionen schädigen und nachher nicht gerade stehen müssen dafür.»
Auf politischer Ebene gelte es derweil, den Kesb-Behörden die machtvolle Verfügungsgewalt zu minimieren und besser zu kontrollieren. Jemandem das eigene Kind wegzunehmen sei niemals allein ein rein juristischer Fall. Vielmehr gelte es, eine solch gravierende Massnahme immer auch «sozial und menschlich zu prüfen.»
Und schliesslich ist Schwander davon überzeugt, dass der Gesetzgeber im Bereich Gefährdungsmeldungen einen Konstruktionsfehler zu beheben hat. Stelle die Kesb nämlich fest, dass sie es mit einer offensichtlich unbegründeten Gefährdungsmeldung durch Dritte zu tun habe, müsse die Behörde eingeleitete Abklärungen und Amtshandlungen viel schneller und einfacher einstellen können, als dies heute der Fall sei, sagt Schwander.
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