AboFall Pierin VincenzStaatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und «Schimäre»
In einer emotional aufgeladenen Beschwerde bezichtigt die Staatsanwaltschaft Zürich das Obergericht der tendenziösen Verdrehung von Zitaten und wirft ihm vor, ein Hirngespinst in die Welt zu setzen.
Eigentlich hätte er das Ereignis des Sommers werden sollen: der Berufungsprozess im Fall Pierin Vincenz und seiner sechs Mitangeklagten. Sie alle rekurrierten gegen das Urteil des Bezirksgerichts, das Vincenz und seinen Kumpanen Beat Stocker zu Gefängnisstrafen verurteilte und den übrigen happige Bussen, Geldrückzahlungen und Gebühren aufbrummte.