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Taskforce fordert besseren Schutz
Pfeift der Chef auf Corona-Regeln, können sich Angestellte kaum wehren

Haushaltshilfen sind oft angewiesen auf den Job – und können sich schlecht wehren, wenn der Arbeitgeber Corona-Regeln missachtet. 
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Arbeitgeber sind zum Schutz ihrer Mitarbeiter verpflichtet – auch und besonders in Zeiten von Corona. Doch nicht alle halten sich an die vorgegebenen Schutzmassnahmen. Die Taskforce des Bundes schlägt daher Alarm.

Vor allem Leute in prekären Beschäftigungsverhältnissen wie Haushaltshilfen oder Sans-Papiers in der Gastronomie, Hotellerie oder auf dem Bau haben oft keine Handhabe, sich gegen Versäumnisse ihrer Arbeitgeber zu wehren, ohne eine Kündigung zu riskieren. Zu diesem Ergebnis kommt ein jüngst veröffentlichtes Dokument der vom Bund eingesetzten Taskforce aus rund 70 wissenschaftlichen Expertinnen und Experten, die Bund und Kantone bei der Bewältigung der Corona-Krise beraten.

Kein Schutz durch das Arbeitsrecht

Das Gremium reagierte damit auf die Frage eines Bürgers. «Was kann ein Arbeitnehmer tun, wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Schutzmassnahmen hält?» Die Frage ist brisant, zumal längst nicht alle Beschäftigten den Schutz des Homeoffice geniessen und täglich zur Arbeit in Industriefirmen, Handwerksbetrieben oder als Putzhilfen ausrücken.

Die Antwort ist ernüchternd: Arbeitnehmern bleiben relativ wenig wirksame Möglichkeiten, Missstände anzuprangern. Denn das Schweizer Arbeitsrecht bietet den Betroffenen so gut wie keinen Schutz. «Arbeitnehmende können Verstösse melden, tun dies jedoch auf die Gefahr hin, dass ihnen gekündigt wird», so die Taskforce.

Was Betroffene unternehmen können

Ein Arbeitgeber ist sowohl laut Arbeitsgesetz als auch laut privatem Arbeitsvertrag zum Schutz seiner Beschäftigten und ihrer Gesundheit verpflichtet. Ist das nicht der Fall, haben Beschäftigte mehrere Möglichkeiten:

Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Mängel feststellt, die sie oder er nicht selbst beseitigen kann, muss er laut Arbeitsgesetz unverzüglich seinen Arbeitgeber informieren. Wenn dieser dann nicht die nötigen Massnahmen trifft, kann sich die betroffene Person an die kantonalen Kontrollbehörden wie das Arbeitsinspektorat wenden, die dann intervenieren müssen.

Für die Verteidigung der Rechte aus dem eigenen Arbeitsvertrag sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst zuständig.

Zwar können betroffene Beschäftigte ihre Beschwerden auch anonym abgeben. Doch vor allem in kleineren Firmen gehen die Betroffenen damit ein grosses Risiko ein, weil Denunzianten schnell ausfindig gemacht werden können, so die Taskforce.

Für die Verteidigung der Rechte aus dem eigenen Arbeitsvertrag sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter demnach selbst zuständig. Werden die Schutzmassnahmen vom Arbeitgeber trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Arbeitnehmer nicht eingehalten, könnten Beschäftigte im Extremfall auch von der Arbeit fernbleiben und trotzdem weiterhin ihren Lohn einfordern. Doch dabei ist Vorsicht geboten: Denn der Arbeitgeber könnte den oder die Betroffene kündigen, warnt die Taskforce.

Zwar wäre eine solche Kündigung dann missbräuchlich – aber gültig. Die Konsequenzen für den Arbeitgeber wären vergleichsweise gering: Schlimmstenfalls müsste er eine Entschädigung bezahlen. Diese beträgt laut Gesetz maximal sechs Monatsgehälter – in der Praxis aber oft weniger. «Angestellte, die Missstände anprangern, sind daher gezwungen, das Risiko einer Kündigung auf sich zu nehmen», so die Taskforce.

Taskforce fordert mehr Kontrollen

Kurzfristig lasse sich diese Ausgangslage auch nicht ändern, so die Expertengruppe. Grund dafür sei auch das im internationalen Vergleich schwache Schweizer Arbeitsrecht, was den Schutz vor missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung betrifft.

Um dennoch einen besseren Schutz der Arbeitnehmer zu erreichen, empfiehlt die Taskforce fünf Punkte. Die Arbeitsinspektoren sollen häufigere und spontanere Kontrollen durchführen und dafür auch mit mehr Ressourcen ausgestattet werden. Die Gewerkschaften kritisieren indes, dass es in der Schweiz zu wenig Arbeitsinspektoren gibt.

Zudem empfiehlt die Taskforce Informationskampagnen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – auch was informelle Arbeit oder Hausarbeit betrifft. Kleinere Unternehmen sollen bei der Umsetzung der Schutzmassnahmen unterstützt werden. Um Hinweise entgegenzunehmen, sollten NGOs und Gewerkschaften Hotlines einrichten. Und darüber hinaus solle ernsthaft erwogen werden, Sans-Papiers eine legale Bleibemöglichkeit einzuräumen.