AboRekurs gutgeheissenPark einer Villa in Uetikon darf nicht überbaut werden
Im Garten sei kein Neubau zulässig, sagt das Baurekursgericht. Damit macht es eine ungewöhnliche Einigung zwischen der Gemeinde Uetikon und der Eigentümerin zunichte.
![Im Park des Hauses zur Sommerau ist ein Neubau geplant. Damit dies möglich wird, will der Gemeinderat den Schutz des Gartens lockern.](https://cdn.unitycms.io/images/7ponT-Ix46W8L9Fz6MvBIw.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=2msjyWxvfGo)
Im Park des Hauses zur Sommerau ist ein Neubau geplant. Damit dies möglich wird, will der Gemeinderat den Schutz des Gartens lockern.
Archivfoto: Michael Trost
An schöner Hanglage direkt beim Dorfeingang von Uetikon befindet sich die bald 120-jährige Villa zur Sommerau, mit Blick auf Reben, Wiesen, Kirche und See. Dazu gehört ein grosser Park. Anwohner möchten, dass dieser erhalten bleibt und nicht bebaut wird.