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Propaganda im Ukraine-Krieg
Nur zwei Bundesrätinnen wollten russische Sender verbieten

Der Bundesrat will russische Propagandasender nicht verbieten. Gegen Desinformationen seien Fakten wirksamer als Verbote, argumentiert er.
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Die Schweiz trägt die Sanktionen der EU gegen Russland grundsätzlich mit, hat sich aber Ausnahmen vorbehalten. Davon macht der Bundesrat nun Gebrauch: Er hat am Freitag an einer ausserordentlichen Sitzung entschieden, die Verbreitung von Inhalten der russischen Propagandasender RT und Sputnik nicht mit Netzsperren zu unterbinden. Damit wird die Schweiz in Europa zu einer Insel für die Sender. Die EU hatte Anfang März ein Verbot verhängt. 

In einer Mitteilung hält der Bundesrat fest, bei RT und Sputnik handle es sich «um Werkzeuge der gezielten Propaganda und Desinformation durch die Russische Föderation». Doch er sei der Meinung, dass es wirksamer sei, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, anstatt sie zu verbieten.

Dem Vernehmen nach war ein Verbot im Bundesrat chancenlos. Ausser Verteidigungsministerin Viola Amherd und Medienministerin Simonetta Sommaruga habe sich niemand dafür starkgemacht, heisst es. Eine Abstimmung sei nicht nötig gewesen. Dass Amherd und Sommaruga ein Verbot befürworteten, war bereits vor dem Entscheid bekannt geworden. Diese Redaktion sowie der «Blick» berichteten darüber.

Instrument im Ukraine-Krieg

Das Verteidigungsdepartement argumentierte, die Sender spielten eine unterstützende und manipulierende Rolle für die russische Regierung im Ukraine-Krieg. Die Schweiz dürfe nicht unter dem Label der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit Desinformationskampagnen Russlands zulassen und zu einem Propaganda-Hub werden. 

Der für die Sanktionen zuständige Wirtschaftsminister Guy Parmelin stellte sich gegen ein Verbot. In einem Interview mit dieser Redaktion sagte Parmelin, es handle sich um eine sehr heikle politische Frage, die im Bundesrat diskutiert werden müsse. RT und Sputnik seien Instrumente der russischen Propaganda und Kriegsführung. Ein Verbot könnte man jedoch als Zensur auslegen. «Unsere Bevölkerung kann beurteilen, was absurde Propaganda ist und was nicht», sagte Parmelin.

Alle anderen EU-Sanktionen trägt die Schweiz bislang mit. Am Freitagabend trat ein weiteres Sanktionspaket in Kraft. Es handelt sich um jene Massnahmen, welche die EU am 9. und am 15. März beschlossen hatte.  Neu sind die Ausfuhr von Gütern für den Energiesektor und damit verbundene Dienstleistungen untersagt. Auch die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Russland sowie die Ausfuhr von Luxusgütern und Gütern zur maritimen Navigation nach Russland sind nun verboten. Damit seien alle Massnahmen zum 4. Sanktionspaket der EU umgesetzt, schreibt der Bundesrat.