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Meinung

Volkskrankheit Nikotinsucht
Nur Werbeverbote helfen gegen die Tabak-Epidemie

Besonders junge Menschen hat die Tabakindustrie mit ihren elektronischen Geräten im Blick.
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Die Tabakepidemie fordert in der Schweiz jährlich 10’000 Todesopfer, ein Vielfaches der bisherigen Covid-19-Todesfälle. Das ist das Verdienst einer Industrie, die systematisch die Jugend in die Nikotinsucht führt.

Was diesem Massensterben Schranken setzen würde, sind die Vorgaben der Rahmenkonvention der WHO (FCTC), namentlich umfassende Werbe-, Promotions- und Sponsoringverbote. Seit Bundesrat Couchepin 2004 die FCTC signierte, steht sie auf der Agenda des Parlaments. Dieses weigert sich aber, darauf einzutreten. Seit sechzehn Jahren wird die industriell vorangetriebene Nikotinsucht banalisiert und sogar als «Schadensminderung» dargestellt.

Die PR-Aktion «Schadensminderung» erfolgt in Etappen: Der damalige Nationalrat (und heutige Ständerat) Roberto Zanetti (SP) forderte 2011* erfolgreich, E-Zigaretten von der Tabaksteuer auszunehmen. Eine Lücke in der Tabakverordnung ermöglichte ab 2014 den kommerziellen Erfolg von E-Zigaretten, die ja keinen Tabak enthalten, sondern in Flüssigkeit aufgelöstes Nikotin. Seither dürfen sie ohne jegliche Schranke in der Schweiz eingeführt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht stützte 2018 die Legalität von Nikotin und hielt so sein Suchtpotenzial von der politischen Debatte fern. 2014 wies das Parlament den ersten Vorentwurf zum Gesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten mit dem Vorwand zurück, dass man darin Jugendschutz verankern, die Werbeverbote jedoch streichen sollte. Den Anstoss dazu gab Ständerat Josef Dittli (FDP). Er sagte, er kenne «keine Daten, die belegen, dass Werbeeinschränkungen Raucherquoten senken». Das Werbeverbot wurde aus dem Tabakproduktegesetz gekippt.

Damit würde das Gesetz nach Berechnungen des BAG die Raucherquote um nur 0,5 Prozent senken, und das erst im Jahr 2060. Der letzte Entwurf zum Tabakproduktegesetz, vom Ständerat 2019 vorgelegt, entspricht der ersten Vorlage, die als Kompromiss angeblich nun die Ratifizierung der WHO-Rahmenkonvention erlauben sollte.

Werbung ist für die Industrie lebensnotwendig, um Junge zu rekrutieren, die dann lebenslange Kunden werden.

Pikant: Es war Dittli, nun Präsident des Krankenkassenverbandes Curafutura, der dies anregte. Er verlängert mit seiner Verzögerungstaktik die Gesetzeslücke und verhalf so der Schweiz auf den zweitletzten Platz der Tabakkontrollskala, knapp vor Deutschland.

Die Industrie, die sich in unglaubwürdiger Kehrtwendung nun als Partnerin der öffentlichen Gesundheit aufspielt, wäre beinahe Hauptsponsor des Schweizer Pavillons in Dubai geworden. Ihre Botschaft an die Parlamentarier lautet: Nikotin macht kaum abhängig, Raucherinnen und Rauchern wollen wir im freien Markt helfen, auf die neueren Produkte umzusteigen – die Tabakzigarette ist passé.

Um diese Argumente zu stützen, beruft sich die Industrie auf Experten. Im «Tages-Anzeiger» etwa forderte der Grazer Pharmakologe Bernhard-Michael Meyer höhere Nikotinkonzentrationen für E-Zigaretten. Alle von der Tabakindustrie eingespannten Experten sprechen nur von erwachsenen Raucherinnen und Rauchern. Diese brauchen keine Werbung, um auf E-Zigaretten umzusteigen.

Dass die Industrie aber E-Zigaretten ausschliesslich an erwachsene Raucher verkaufen will, kann unmöglich ehrlich gemeint sein. Ein solches Marketing, falls umgesetzt, würde den Markt in einer Generation versiegen lassen. Werbung ist im Gegenteil für die Industrie lebensnotwendig, um Junge zu rekrutieren, die dann lebenslang Kunden werden.

Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob den wenigen aufhörwilligen Rauchern geholfen werden soll, sondern ob unser Staat der Tabakindustrie die Freiheit lassen will, Nikotin und Suchtverhalten als banal und cool hinzustellen, um die Jugend auch der kommenden Generationen anzufixen. Jugendschutz ist nur möglich mit umfassenden Werbeverboten für abhängig machende Substanzen.

* In einer früheren Version dieses Beitrags hiess es, Roberto Zanetti habe seinen Vorstoss bereits 2008 eingereicht. Der Autor bedauert das Versehen.