Nur ein Viertel hat sein Testament gemacht
Viele wollen ihren letzten Willen regeln, doch nur eine Minderheit tut es dann auch wirklich.
«Junge, mach dein Testament!» Der Titel des Filmklassikers von 1960 wäre auch als Überschrift zur neuesten Demoscope-Umfrage passend. Diese wurde im Juni und Juli 2019 durchgeführt und besagt, dass eine überwiegende Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer ein Testament zwar «sehr wichtig» oder «ziemlich wichtig» findet; dass aber nur 27 Prozent der Schweizer und Schweizerinnen ihr Testament dann tatsächlich auch verfassen.
Anlass für die Umfrage ist der «Internationale Tag des Testaments» an diesem Freitag, 13. September. Die Umfrage in Auftrag gegeben hat die Organisation My Happy End, ein Zusammenschluss von mehr als 20 Schweizer Non-Profit-Organisationen. Unter ihnen finden sich die Heilsarmee, das IKRK, Fastenopfer, Brot für alle und Greenpeace.
Zum Umstand, dass nur eine Minderheit das eigene Testament verfasst hat, sagt Beatrice Gallin, die Geschäftsführerin von My Happy End: «Bei der Nachlassregelung gibt es viel mehr Gestaltungsraum, als man denkt.» Und viele sagten sich, so Gallin, es sei ja alles gesetzlich geregelt, ein Testament sei gar nicht unbedingt nötig.
Erbstreitigkeiten verhindern
Gegenwärtig will der Bund den Gestaltungsspielraum im Rahmen des neuen Erbrechts sogar noch ausweiten. National- und Ständerat müssen darüber aber erst noch entscheiden. Demnach sollen die freien Quoten erhöht werden. Bei der freien Quote handelt es sich um denjenigen Teil einer Hinterlassenschaft, den man nach freiem Willen vererben kann und der nicht den festgelegten Pflichterben zukommen muss.
Via Testament soll man ein Zeichen setzen können – für ein Anliegen, das einem persönlich besonders am Herzen liege.
Jährlich werden in der Schweiz schätzungsweise rund 70 Milliarden Franken vererbt. Oft bricht darüber auch Streit aus. In der Umfrage sagen 51 Prozent der Befragten, dass es im Bekanntenkreis schon zu Erbschaftsstreitigkeiten gekommen sei. 28 Prozent haben in der eigenen Verwandtschaft schon solche Auseinandersetzungen erlebt. «Ein Testament kann Erbstreitigkeiten verhindern», betont Beatrice Gallin.
Auf der anderen Seite zeigen sich jene erleichtert, die ein Testament verfasst haben. 81 Prozent der Befragten empfinden den Schritt als «befreiend». Nur 21 Prozent sagen rückblickend, es sei «kompliziert» gewesen. 61 Prozent nennen die Absicherung von Partnern, Kindern und Angehörigen als wichtigsten Grund für das Testament. 33 Prozent wollen Erbstreitereien verhindern. (Siehe Grafik)
Gemeinnützige Organisationen profitieren
Das Interesse der Organisation My Happy End ist klar: Erblasser sollen erkennen, dass sie mit dem letzten Willen auch gemeinnützige Organisationen berücksichtigen können. «Unser Ziel ist, offen über Tabuthemen wie Tod und Erbschaft zu sprechen», sagt Beatrice Gallin. Mit der freien Quote habe der Gesetzgeber bewusst eine Möglichkeit geschaffen, via Testament ein Zeichen zu setzen – für ein Anliegen, das einem persönlich besonders am Herzen liege.
Das Interesse vieler gemeinnütziger Organisationen ist es, dank einer höheren freien Quote vermehrt testamentarisch berücksichtigt zu werden und so mehr Geld zu erhalten.
Privat sieht es nicht viel anders aus, denn die Erbschaftsfrage ist nicht allein mit Geben nach dem Tod verbunden. Die andere Seite zeigt ein letzter Punkt in der Demoscope-Umfrage: Fast 40 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer rechnen damit, eines Tages selber etwas zu erben.
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