Kolumne «Ertappt»Notorische Kriminelle sind unterwegs
Häufig verhängen Staatsanwaltschaften Bewährungsstrafen. Es gibt aber Ausnahmen, wie zwei Beispiele aus dem Bezirk Meilen zeigen.
Man muss schon einiges tun, um einen Strafbefehl mit einer unbedingten Strafe zu kassieren. Eine Geldstrafe zahlen oder eine Freiheitsstrafe absitzen müssen nur Wiederholungstäter oder Beschuldigte, die schwerwiegende Taten begangen haben. Gleich zwei Männer wurden kürzlich für kriminelle Handlungen im Bezirk Meilen mit unbedingten Strafen belegt.
Fall eins ist ein 42-jähriger Mitarbeiter eines Fahrdienstes. Er hatte gemerkt, dass ein Fahrgast sein Portemonnaie im Auto liegengelassen hatte, nachdem dieser in Zollikerberg ausgestiegen war. Er nahm es an sich und nutzte den Inhalt grosszügig aus. Postcard und Kreditkarte brauchte der 42-Jährige, um innert sieben Stunden 257.70 Franken auszugeben. Er bezahlte Getränke und gab Geld an Tankstellen aus. Die Staatsanwaltschaft brummt ihm eine unbedingte Geldstrafe von 40 mal 110 Franken auf. Eine Vorstrafe von 20 Monaten Gefängnis wird nicht widerrufen, doch die Bewährungsfrist setzt die Staatsanwaltschaft auf fünf Jahre hinauf.
Fall zwei ist ein Handwerker, der seinen Ex-Arbeitgeber bestohlen hat. Weil er den Code für den Schlüsseltresor kannte, konnte er in eine Baustelle eindringen. In dem Haus in der Forch nahm er Baumaschinen und weiteres Deliktsgut im Wert von über 2500 Franken an sich. Die Polizei kam offenbar rasch auf ihn. Schon zwei Tage später tauchte sie bei ihm auf und verhaftete den 48-Jährigen. Bei der Hausdurchsuchung stellten die Polizisten zudem Haschisch und Marihuana sicher. Weil der Mann zahlreiche einschlägige Vorstrafen aufweist, spricht die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Monaten aus. Dazu kommen eine Busse über 300 Franken und Gebühren über 1430 Franken. Darin enthalten sind auch die Kosten für ein psychiatrisches Gutachten.
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