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Verdacht auf Verletzung der sexuellen Integrität
Zürcher Lehrer muss in Untersuchungshaft

*Reportage aus der Tagesschule Aegerten*: Wie funktioniert das? Wo haperts noch? Wir begleiten die dritte Klasse von Frau Kuhn.
30.08.2022
(URS JAUDAS/TAGES-ANZEIGER)
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Der 27-jährige Lehrer einer Stadtzürcher Schule im Schulkreis Glattal, der Anfang Woche wegen Verdachts auf Delikte gegen die sexuelle Integrität verhaftet wurde, kommt in Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht hat einen entsprechenden Antrag der Zürcher Staatsanwaltschaft gutgeheissen. Dies bestätigt Erich Wenzinger, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, am Freitagnachmittag auf Anfrage. Weitere Angaben mache man aufgrund des laufenden Verfahrens keine.

Gegen den Mann läuft ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Delikte gegen die sexuelle Integrität. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung. Laut dem Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft ist der Beschuldigte teilweise geständig.

«Zu viel Nähe» zu Schüler?

Was dem Mann genau vorgeworfen ist, bleibt weiterhin unklar. Eine Lehrerkollegin hatte nach eigenen Beobachtungen im Klassenzimmer Meldung gegen den Viertklasslehrer erstattet. Gemäss der Kreisschulbehörde ging es mutmasslich um «zu viel Nähe» zwischen dem Lehrer und einem Schüler. Hinweise auf schwere Sexualdelikte habe es zum Zeitpunkt keine gegeben.

Der Mann befand sich seit Dienstag in Polizeihaft. In der Polizeihaft dürfen maximal 48 Stunden vergehen, bis die Strafverfolgungsbehörden eine beschuldigte Person entweder freilassen oder einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft stellen. Einen solchen Antrag muss das Zwangsmassnahmengericht innert weiterer 48 Stunden beantworten.

Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn die beschuldigte Person eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtigt wird. Weiter muss ein spezieller Haftgrund gegeben sein: Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. Ausserdem ist eine Haft auch zulässig, wenn die Gefahr besteht, dass eine Person ihre Drohung, ein schweres Verbrechen auszuführen, wahr macht.

Auch während der Untersuchungshaft gilt die Unschuldsvermutung. Sie dauert zunächst drei Monate und kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft verlängert werden. Der Beschuldigte kann jederzeit Beschwerde einlegen.

Lehrer kehrt nicht zur Schule zurück

Die Staatsanwaltschaft gibt keine Auskunft zur Frage, weshalb nach der ersten Meldung der Schulbehörde an den Kinderschutz der Zürcher Stadtpolizei bis zur Festnahme des Mannes fast zwei Wochen verstrichen.

Die Kreisschulbehörde wurde am 11. Juni auf grenzüberschreitendes Verhalten des Lehrers hingewiesen. Der Beschuldigte wurde am 13. Juni beurlaubt. Die Festnahme erfolgte am 25. Juni. Inzwischen ist der Mann freigestellt und wird die Schule per Ende Schuljahr verlassen.

Der Fall des Lehrers bewegt Eltern und Lehrpersonen nicht nur im betroffenen Schulkreis. Er wirft die Frage auf, wie man in einem solchen Fall auf Fragen der Kinder reagieren soll. In einem Interview mit dieser Zeitung rät Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt, Eltern unter anderem, offen über das Thema zu reden. Das Wichtigste sei, dass wir über Grenzen und Grenzverletzungen reden. «Und zwar unaufgeregt und nicht alarmistisch.»

Von Lehrpersonen, die wegen übergriffiger Handlungen rechtskräftig verurteilt sind und nicht mehr unterrichten dürfen, führt die Konferenz der Erziehungsdirektoren eine Art «schwarze Liste». So soll verhindert werden, dass verurteilte Lehrpersonen in anderen Kantonen angestellt werden.

Die «Liste der Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung» ist allerdings unvollständig. Anfang 2023 gab es auf dieser Liste 92 Einträge – bei total 125’000 Lehrpersonen, die an öffentlichen Schulen in der Schweiz tätig sind. Aus dem Kanton Zürich stammten 24 Meldungen. Gemäss Myriam Ziegler vom kantonalen Volksschulamt ist etwa die Hälfte der gemeldeten Lehrpersonen aus dem Kanton Zürich wegen Konsum von illegaler Pornografie verurteilt.