Freistellung an Zürcher SchuleZürcher Lehrer wegen «grenzüberschreitenden Verhaltens» in Haft
Weil ein Lehrer die sexuelle Integrität von Kindern verletzt haben soll, hat ihn die Stadt Zürich freigestellt. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Die Stadt Zürich hat einen in Zürich unterrichtenden Lehrer freigestellt. Ihm wird ein nicht näher bezeichnetes «grenzüberschreitendes Verhalten» vorgeworfen, wie das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich am Dienstag mitteilte. Angaben zum Schulkreis oder zur Altersstufe, auf der die Person unterrichtet hatte, macht die Stadt in der Mitteilung nicht.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage, dass sie gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Delikte gegen die sexuelle Integrität eröffnet, wie Erich Wenzinger, Leiter Kommunikation der Staatsanwaltschaft, mitteilt.
Der Mann befindet sich derzeit in Polizeihaft. Die Staatsanwaltschaft prüfe das weitere Vorgehen. Wie Wenziger gegenüber der NZZ sagt, stehe die Untersuchung noch ganz am Anfang: «Gegenstand dieser Untersuchung ist unter anderem auch die Frage, wie viele Opfer betroffen sind.» Für allfällig betroffene Kinder und ihre Eltern wurden laut Mitteilung der Stadt Ansprechstellen geschaffen.
Hinweise von mitarbeitender Person
Die Schulleitung sei von einer mitarbeitenden Person auf das grenzüberschreitende Verhalten hingewiesen worden, schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung. Daraufhin hätten sie und die Kreisschulbehörde den Kinderschutz der Zürcher Stadtpolizei eingeschaltet und das Volksschulamt des Kantons informiert. Der Kinderschutz ist zuständig für Ermittlungsverfahren bei strafbaren Handlungen gegen die körperliche, psychische und sexuelle Integrität von Kindern unter 16 Jahren.
Wie der «Blick» schreibt, hat die Lehrperson, welche «einen sexualisierten Umgang mit einem Schüler» beobachtet habe, den Vorfall bereits am Dienstag, 11. Juni, gemeldet. Der beschuldigte Lehrer sei aber erst am Donnerstag – also zwei Tage später – freigestellt worden. Dieses Vorgehen wird von Personen aus dem Umfeld der betroffenen Schule kritisiert. «Die Schule brauchte zwei Tage, um zu reagieren, während dieser Zeit konnte der Lehrer sich frei in der Schule bewegen», sagten sie dem «Blick».
Das städtische Schulamt widerspricht dieser Kritik auf Anfrage. «Die Schulleitung erhielt am Mittwoch eine entsprechende Meldung. Am Mittwochnachmittag fand das Gespräch mit der Lehrperson auf der Kreisschulbehörde statt, und am Donnerstag erfolgte nach dem Nachmittagsunterricht die Beurlaubung», sagt Mediensprecher Marc Caprez.
Die Eltern wurden direkt informiert
Dem «Blick» liegt ein Schreiben der Schulbehörde an die Eltern vor, in dem versichert wird, dass der Lehrer nicht mehr an die Schule zurückkehren werde. Bis Ende Schuljahr 2023/24 sei er in gegenseitigem Einvernehmen freigestellt worden. Dieser Entscheid sei jedoch keine Schuldanerkennung der Lehrperson; für den Mann gilt die Unschuldsvermutung. Mit Verweis auf das laufende Verfahren erteilt das Schul- und Sportdepartement keine weiteren Auskünfte.
Unvollständige schwarze Liste
Die Leiterin des kantonalen Volksschulamtes, Myriam Ziegler, teilte am Dienstagabend auf Anfrage mit, dass es üblich sei, Lehrpersonen freizustellen, wenn gegen sie Vorwürfe wegen strafrechtlich relevanter Handlungen erhoben würden. Die Freistellung bleibe so lange bestehen, bis die Abklärungen abgeschlossen seien. Wie oft solche Freistellungen vorkommen, ist unklar. Eine entsprechende Statistik führe das Volksschulamt nicht.
Anders verhält es sich mit Lehrpersonen, die wegen übergriffiger Handlungen rechtskräftig verurteilt sind und nicht mehr unterrichten dürfen. Die Konferenz der Erziehungsdirektoren führt eine Art «schwarze Liste» von Lehrpersonen, gegen die gerichtlich ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde. So soll verhindert werden, dass verurteilte Lehrpersonen in anderen Kantonen angestellt werden.
Diese Redaktion konnte die «Liste der Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz im letzten Jahr einsehen und stellte fest, dass längst nicht alle Verurteilten darauf eingetragen sind.
Anfang 2023 gab es auf dieser Liste 92 Einträge – bei total 125’000 Lehrpersonen, die an öffentlichen Schulen in der Schweiz tätig sind. Lehrpersonen, von denen eine Verurteilung öffentlich bekannt war, waren auf der Liste nicht zu finden. Einige Kantone hatten ihre Fälle bis dahin nicht gemeldet. So etwa der Kanton Waadt oder der Kanton Tessin.
Aus dem Kanton Zürich stammten 24 Meldungen. Gemäss Myriam Ziegler vom kantonalen Volksschulamt ist etwa die Hälfte der gemeldeten Lehrpersonen aus dem Kanton Zürich wegen Konsum von illegaler Pornografie verurteilt.