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Mutmassliche Verletzung der sexuellen Integrität
«Zu viel Nähe» zu einem Schüler? Zürcher Lehrer teilweise geständig

Luzern schafft die Schulnoten ab, mit welchen Erfahrungen?
Besuch bei einer Schulklasse an der Schule Säli.
Lehrerin Pauline Briw bei ihrer Klasse im Schulzimmer.
26.03.2024
(Tages-Anzeiger/Urs Jaudas)
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Am Dienstagmorgen verhaftete die Zürcher Stadtpolizei einen Lehrer an einer Stadtzürcher Schule wegen Verdachts auf Delikte gegen die sexuelle Integrität. Nun will die Staatsanwaltschaft den Mann in Untersuchungshaft bringen. Sie hat einen entsprechenden Antrag beim Zwangsmassnahmengericht gestellt, wie der Mediensprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft Erich Wenzinger auf Anfrage mitteilt. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts steht noch aus.

Der Lehrer sei teilweise geständig, sagt Wenzinger. Im Zuge der Ermittlungen seien verschiedene Datenträger gesichert worden, welche die Staatsanwaltschaft nun auswerte. Wegen des laufenden Verfahrens und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könnten keine weiteren Angaben gemacht werden, so Wenzinger. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

Handlungen gegen die sexuelle Integrität, auch gegen jene von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, regelt das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB). Gemäss dem Merkblatt «Persönliche Grenzen kennen und respektieren» des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) reichen sexuelle Handlungen von «kurzen, leichten Griffen an die Genitalien über den Kleidern bis zum Beischlaf». Auch sexuelle Belästigung ist gemäss StGB strafbar. Der LCH schreibt in seinem Merkblatt, dass darunter Handlungen wie «unerwünschte Berührungen, aufdringliche oder herabwürdigende Gesten, aber auch anzügliche Bemerkungen, sexistische Sprüche oder das Vorzeigen von pornografischem Material» fallen.

Zwei Wochen zwischen Beschuldigung und Festnahme

Der Lehrer wurde am Dienstag in Polizeihaft genommen. Die Staatsanwaltschaft liess auf Anfrage offen, warum zwischen der ersten Meldung der Schulbehörde an den Kinderschutz der Zürcher Stadtpolizei und der Festnahme fast zwei Wochen vergingen.

Der Mann unterrichtete eine vierte Klasse an einer Schule im Stadtzürcher Schulkreis Glattal. Dies bestätigt die Präsidentin der zuständigen Kreisschulbehörde Vera Lang auf Anfrage. An der Schule sei der Mann seit rund vier Jahren beschäftigt gewesen. Wie bei jeder Einstellung seien auch von jenem Lehrer der Strafregister- und der Sonderprivatauszug verlangt worden, beide seien einwandfrei gewesen, sagt Lang.

Vorgeworfene Handlungen waren «gravierend genug»

Was dem Lehrer im Detail vorgeworfen wird, ist unklar. Gemäss Vera Lang geht es mutmasslich um «zu viel Nähe» zwischen dem Lehrer und einem Viertklässler.

«Wir vermuten, dass es zu einer grenzüberschreitenden Situation gekommen ist», sagt Lang. «Wir haben keine gesicherten Kenntnisse, stellten aber fest, dass wir den Vorwürfen nachgehen müssen. Die vorgeworfenen Handlungen waren schliesslich gravierend genug, dass wir sie zur Anzeige gebracht haben.»

Hinweise auf schwere Sexualdelikte habe es keine gegeben. Zu welchen Ergebnissen die polizeilichen Ermittlungen führten und was den Ausschlag zur Verhaftung des Mannes rund zwei Wochen später gab, entziehe sich ihrer Kenntnis, sagt Lang. Bei der Kreisschulbehörde seien auch keine weiteren Meldungen eingegangen, die den Lehrer belasten würden.

Lehrerin beobachtete Verhalten im Unterricht

Die Vorwürfe stammen von einer Lehrerkollegin der gleichen Schule. Sie wies die Kreisschulpräsidentin Vera Lang am Dienstagabend, 11. Juni, auf grenzüberschreitendes Verhalten des Lehrers hin. Laut Lang beobachtete die Lehrerin die Situation während der Unterrichtszeit, es waren also andere Schulkinder anwesend.

Am nächsten Tag habe sie mit dem Schulleiter und der Lehrerin, von der die Meldung stammte, ein Gespräch geführt, sagt Lang. Daraufhin habe die Kreisschulbehörde eine polizeiliche Einschätzung eingeholt. Auf dieser Basis habe sie den beschuldigten Lehrer konfrontiert und ihn für eine Woche beurlaubt, was der maximalen Massnahme in ihrem Kompetenzbereich entspreche. Am Freitag sei ein zweites, vertieftes Gespräch mit dem beschuldigten Lehrer erfolgt. Ob er sich einsichtig zeigte oder die Vorwürfe abstritt, kommentiert Lang nicht.

Die Eltern der betroffenen Klasse seien am darauffolgenden Montag an einem Elternabend informiert worden. Innert Wochenfrist stellte die Kreisschulbehörde mit der Einwilligung des Zürcher Volksschulamts den beschuldigten Lehrer am Donnerstag, 13. Juni, nach dem Nachmittagsunterricht frei.

Am selben Tag verschickte die Schule einen Brief an die Eltern der betroffenen Klasse. Darin verkündete sie, dass eine Rückkehr des Lehrers an die Schule ausser Frage stehe. Er werde die Schule per Ende Schuljahr verlassen. Bis dahin bleibe er freigestellt.

Hinweise an zuerich@tamedia.ch