Neuer Prozess im Fall BrianDie Anklage verlangt eine Zweiteilung der Verhandlung
Ende des Monats behandelt das Bezirksgericht Dielsdorf eine weitere Anklage gegen Brian. Auf das Urteil wird man voraussichtlich lange warten müssen.
Das Bezirksgericht Dielsdorf hat die Anklageschrift gegen Brian am Montag öffentlich gemacht. Auf 27 Seiten listet sie insgesamt 30 Vorfälle auf, die sich alle in der Strafanstalt Pöschwies zwischen dem 22. November 2018 und dem 23. Juli 2021 ereignet haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem kürzlich 28 Jahre alt gewordenen Brian versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil eines Aufsehers vor. Er soll im Januar 2019 ein Glasstück in Richtung der einen Spalt geöffneten Zellentür geworfen haben. Der Aufseher sei entweder direkt oder als Abpraller an der Stirn getroffen und verletzt worden. Mit dem Wurf habe Brian eine schwere Verletzung in Kauf genommen.
Tatinterlokut beantragt
Darüber hinaus werden dem 28-Jährigen mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohung sowie mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorgeworfen. Einen konkreten Strafantrag stellt die Staatsanwaltschaft nicht.
Das konnte sie auch nicht tun. Denn anlässlich der mehrtägigen Verhandlung vor dem Bezirksgericht Dielsdorf geht es, wenn das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft zustimmt, zunächst nur um eine Frage: Hat Brian die ihm vorgeworfenen Delikte begangen? Es handelt sich um ein sogenanntes Tatinterlokut.
Bundesgericht hob Urteil auf
Ein Tatinterlokut kann von der beschuldigten Person oder der Staatsanwaltschaft beantragt oder vom Gericht selbst angeordnet werden. Der Entscheid ist nicht anfechtbar. Das Gericht stellt bei einer solchen Zweiteilung der Verhandlung zunächst nur fest, ob ein strafbares Verhalten vorliegt und ob die Täterschaft des Beschuldigten erwiesen ist. Erst wenn darüber entschieden wurde, geht es um die Frage der Schuldfähigkeit der Person und einer allfälligen Strafe.
Doch warum diese Zweiteilung? Gegen Brian läuft noch ein anderes Verfahren, bei dem ihm ebenfalls Delikte zum Nachteil von Aufsehern in verschiedenen Gefängnissen in der Zeit von Januar 2017 bis Oktober 2018 vorgeworfen werden. Ein entsprechendes Urteil des Obergerichts hat das Bundesgericht aber aufgehoben.
Bis zum Urteil kann es Jahre dauern
Brians Verteidiger hatten vor Obergericht eine Notstandssituation geltend gemacht. Der junge Mann habe sich gegen die folterähnlichen Haftbedingungen nicht anders zu wehren gewusst. Weil das Obergericht Brians Haftbedingungen aber zu wenig abklärte, muss es einen neuen Entscheid fällen und diesen ausreichend begründen.
Sollte es von einer rechtfertigenden Notstandssituation ausgehen, müsste Brian freigesprochen werden. Sollte er vom Obergericht erneut verurteilt werden, wird der Fall wohl wieder am Bundesgericht landen. Fazit: Solange der frühere Fall nicht rechtskräftig entschieden ist, wird es auch im aktuellen Fall kein Urteil geben. Das könnte im Extremfall Jahre dauern.
Fehler gefunden?Jetzt melden.