Neue Regeln des BundesVerbot von Tessinerpalmen überrumpelt Gärtnereien
Ab September gilt in der Schweiz ein Verbot für bestimmte Pflanzen. Für Gärtnereien am Zürichsee hat die neue Regelung unerwartete Folgen.

Schmetterlingsstrauch, Kirschlorbeer oder Tessinerpalme – diese Pflanzen haben eines gemeinsam: Sie stehen neu auf einer Liste mit verbotenen Pflanzen, die ab September in Kraft tritt. Was aufgelistet ist, darf in der Schweiz weder importiert noch verkauft, vermehrt, vermietet oder verschenkt werden.
Mit der Anpassung der sogenannten Freisetzungsverordnung will der Bundesrat den Umgang mit invasiven Neophyten regeln. Das sind ursprünglich gebietsfremde Pflanzen, die sich in der Natur übermässig ausbreiten und dadurch einheimische Pflanzen verdrängen. Was bereits im Garten steht, muss aber nicht gerodet werden.
Von Palme überrascht
Für die Gärtnereien rund um den Zürichsee sind invasive Neophyten schon lange ein Thema. Das Verbot der Tessinerpalme, wie die Chinesische Hanfpalme umgangssprachlich genannt wird, kam aber offenbar für viele überraschend. Und dies, obschon die Pflanze bereits seit Jahren auf einer «schwarzen Liste» steht, auf der invasive Neophyten aufgeführt sind.
«Das hat sich nicht abgezeichnet», sagt etwa Raphael Stirnimann, Inhaber und Geschäftsführer der Pflanzenschau in Hombrechtikon. Zwar wisse er von einzelnen Fällen, bei denen sich die Palme über ihre Samen ausgebreitet habe, so etwa am Zürichberg. «Das stellt aber keine Konkurrenz für unsere Wälder dar.» Stirnimann räumt aber ein, dass die Situation im Tessin anders aussehe. Dort hat sich die Palme inzwischen in siedlungsnahen Wäldern stark vermehrt.
Dieses Szenario könnte einfach verhindert werden, sagt Eric van Oordt, Geschäftsleiter der Gärtnerei van Oordt in Stäfa. «Man braucht nur die Blütenstände der Pflanze zu entfernen.» Auf diese Massnahme mussten Verkäufer der Tessinerpalme ihre Kunden bereits seit einiger Zeit hinweisen.
Überwinterung verboten
Dass sein Unternehmen die Palmen bald nicht mehr verkaufen dürfe, sei nicht ganz einfach, sagt van Oordt. «Weil sie nach wie vor sehr beliebt ist.» Der Geschäftsleiter steht zudem vor einem weiteren Problem: Denn ab September darf die Palme auch nicht mehr an Dritte abgegeben werden – wodurch sowohl die Vermietung als auch die Überwinterung in einem Gartencenter verboten ist.
«Das ist für uns einschneidend», sagt der Geschäftsführer. Denn die Gärtnerei bietet Kunden seit vielen Jahren die Möglichkeit, südländische Pflanzen in ihren Gewächshäusern unter professioneller Obhut überwintern zu lassen.
Eingepflanzte Tessinerpalmen, die mit einem Vlies geschützt würden, würden die Wintermonate grundsätzlich auch im Freiland überstehen, erklärt Eric van Oordt. «Exemplare in Töpfen, die nicht gut geschützt werden können, benötigen aber ein Winterquartier.»
Ein solches bietet auch die Kern Garten AG in Horgen mit ihrem «Pflanzenhotel». Ein Fünftel der «Wintergäste» dort seien Tessiner Palmen, sagt Joël Steiner. «Einen Wegfall würde man in der Kasse spüren.»
Die Gärtner hoffen nun, dass der Bund für die Überwinterung eine Ausnahmebewilligung erteilt. «Es kann doch nicht sein, dass es einen Unterschied macht, ob die Palme bei Kunden auf der Terrasse steht oder bei uns im Gewächshaus», sagt van Oordt.
Aus Regalen verbannt
Wie die Tessinerpalme standen der Schmetterlingsstrauch – auch als Sommerflieder bekannt – oder der Kirschlorbeer seit längerem auf der schwarzen Liste, bevor sie jetzt definitiv verboten wurden. Offenbar sahen viele Baumschulen bei letzteren beiden aber Handlungsbedarf, denn die Mehrheit der angefragten Gärtnereien hat die Pflanzen bereits aus ihren Verkaufsregalen verbannt.
So auch das Garten-Center Bacher in Langnau am Albis oder die Baumschule Pflanzenschau in Hombrechtikon. Bei Kern Garten AG in Horgen wurde etwa der Kirschlorbeer schon vor eineinhalb Jahren aus dem Sortiment genommen, wie Joël Steiner, Bauführer Gartenunterhalt, erzählt. «Wir konnten nicht mehr dahinterstehen.»
Der Entscheid führe allerdings immer wieder zu schwierigen Diskussionen mit Kunden. «Manche sind absolut uneinsichtig gegenüber der Problematik und bestehen darauf, genau diese Pflanze und keine andere zu kaufen.» Etwa, weil sie bereits einen Bestand davon hätten oder es ihnen schlicht egal sei, wenn sich der Kirschlorbeer ausserhalb ihres Gartenzauns in der freien Natur weiter vermehre. «Diese Kunden verweisen wir dann für ihr Anliegen an andere Gärtnereien», sagt Steiner.
Bei der Baumschule Rusterholz in Oberrieden werden derzeit noch wenige Exemplare angeboten: «Weil die Gärtner diese nachfragen», sagt Inhaber Martin Rusterholz. Früher sei Kirschlorbeer neben Thuja die meistverkaufte Heckenpflanze gewesen. Heute empfehle man den Kunden aber Alternativen wie den Portugiesischen Lorbeer, die Eibe, die Glanzmispel oder die Ölweide.
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