Meldepflichten und VorschriftenNeue EU-Regeln haben Auswirkungen auf die Schweiz
In der zweiten Jahreshälfte 2022 haben viele EU-Gesetze wichtige Hürden genommen – vor allem im Bereich Klimaschutz. Diese werden direkt oder indirekt auch die Schweizer Politik beeinflussen.

Einer der grössten Erfolge für die tschechische EU-Ratspräsidentschaft dürfte die Einigung zwischen den EU-Staaten und dem EU-Parlament beim CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) und dem Emissionshandel (ETS) sein – dem Herzstück des «Fit for 55»-Pakets. Damit sollen die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt und bis 2050 klimaneutral werden.
Nach rund 30-stündigen Verhandlungen Mitte Dezember kam es schliesslich zu einer Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament. Mit CBAM will die EU neu ihre Unternehmen vor Billigkonkurrenz aus Drittstaaten schützen, die keine hohen Klimaschutzstandards haben. Importeure müssen künftig daher für die Einfuhr von CO2-intensiven Produkten sogenannte Verschmutzungszertifikate kaufen.
Die neue EU-Regelung soll zunächst für Produkte wie etwa Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff gelten.
Verschärfung des Emissionshandels
Denn in der EU selbst wurde bereits 2005 das EU-Emissionshandelssystem (ETS) gegen Umweltverschmutzung eingeführt. So müssen Energieunternehmen und energieintensive Industriezweige wie Stahl-und Zementindustrie für den Ausstoss klimaschädlicher Gase wie CO2 bezahlen, indem sie Verschmutzungszertifikate kaufen. Nun wird auch das ETS verschärft.
Die Gesamtzahl dieser Zertifikate soll langsam reduziert werden, um den Unternehmen einen Anreiz zu liefern, noch weniger Treibhausgase auszustossen. Auch einigten sich die EU-Institutionen über ein Ende kostenloser Emissionszertifikate für innereuropäische Flüge.
Zudem gab es eine Einigung über die Einführung eines zweiten, separaten Emissionshandelssystems (ETS II) für Verkehr und Gebäude, der an einen Klimasozialfonds gekoppelt ist, um einkommensschwache Menschen zu entlasten.
Konsequenzen für die Schweiz
Da sich die Schweiz seit 2020 am EU-Emissionshandelssystem beteiligt, sind ihre Unternehmen von CBAM ausgenommen. Sie muss aber ihr Emissionshandelssystem anpassen. Dies gilt auch für die Verschärfungen beim innereuropäischen Flugverkehr.
Doch das CBAM hat Potenzial für erheblichen administrativen Aufwand an der Schweizer Grenze. Denn die EU hat alles Interesse daran, den Umgehungshandel zu verhindern. Dies macht sie über Meldepflichten für Importeure und administrative Vorschriften für den Import aus Drittstaaten.
Keine Anpassung seitens der Schweiz braucht es hingegen beim ETS II. Denn eine Verknüpfung von ETS und ETS II steht aktuell nicht zur Debatte.
Verbrennungsmotor und weitere Entscheide
Natürlich gab es noch weitere Einigungen zwischen EU-Staaten und EU-Parlament, die direkt oder indirekt Einfluss auf die Schweiz haben dürften – etwa jene auf klimaneutrale Neuwagen: Die meisten neuen Autos mit Benzin- und Dieselantrieb dürfen ab dem Jahr 2035 in der EU nicht mehr zugelassen werden.
Interessant dürfte auch die Einigung über neue Regeln für den Zugang zu digitalen Daten sein. Ermittler in der EU sollen zur Verfolgung schwerer Straftaten einfacher und schneller Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie E-Mails, SMS und Chat-Mitteilungen bekommen.
Im Weiteren beschlossen die EU-Institutionen ein eigenes Satellitensystem für sicheres Internet, Importverbot für Kakao und Kaffee aus Abholzungsgebieten, eine neue Produkteverordnung über die allgemeine Produktsicherheit und noch einiges mehr.
All diese unter der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft erzielten Einigungen zwischen EU-Staaten und EU-Parlament müssen noch definitiv von beiden EU-Institutionen abgesegnet werden, bevor sie in Kraft treten können. Dies gilt in der Regel aber als Formsache.
SDA/sep
Fehler gefunden?Jetzt melden.