Nestlé unterliegt in Mobbingfall vor Bundesgericht
Der Waadtländer Nahrungsmittelkonzern steht wegen der Entlassung von Kaderfrau Yasmine Motarjemi auch finanziell in der Verantwortung.
Das Bundesgericht nimmt sich für Entscheide in der Regel monatelang Zeit. Anders im Fall des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé. Keine zwei Wochen brauchte das oberste Schweizer Gericht, um in einem Rechtsstreit wegen Mobbings ein Urteil zu fällen – gegen Nestlé.
In einem am Montag veröffentlichten Urteil wies das Bundesgericht einen Rekurs des Konzerns gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts als unzulässig zurück. Das Kantonsgericht hatte im Januar anerkannt, dass die 2011 entlassene Nestlé-Kaderfrau und Spezialistin für Nahrungsmittelsicherheit Yasmine Motarjemi von ihrem Vorgesetzten jahrelang gemobbt wurde. (Lesen Sie hier, wie Yasmine Motarjemi den aufsehenerregenden Prozess gewann.) Im Urteil war von «hinterhältigem Mobbing» die Rede, das die zuvor kerngesunde Klägerin bis an ihr Lebensende beeinträchtige.
Das Kantonsgericht kritisierte das Resultat einer von Nestlé bei einer Personalberatungsfirma in Auftrag gegebenen Untersuchung als «Scheingutachten» und hielt eine finanzielle Entschädigung für gerechtfertigt. Das Bezirksgericht Lausanne wurde als Vorinstanz angewiesen, einen Betrag festzusetzen. Yasmine Motarjemi forderte eine Entschädigung für entgangene Lohnzahlungen, Pensionskassenbeiträge, Arztrechnungen und Anwaltskosten.
«Angemessene Schritte» unternommen
Nestlé hatte das Mobbing und eine Verletzung des Arbeitsrechts stets bestritten. Im Urteil des Kantonsgerichts sah der Konzern einen «finalen Entscheid», der dem Bezirksgericht Lausanne keine andere Möglichkeit liess, als der Ex-Kaderfrau eine Entschädigung zuzusprechen. Das Bundesgericht sieht das anders. Der Entscheid des Kantonsgerichts sei keinesfalls final. Das Bezirksgericht Lausanne müsse diverse Fragen beantworten, verfüge bei der Berechnung der Entschädigung also über einigen Handlungsspielraum.
Eine Nestlé-Sprecherin betonte, der Konzern habe nach den Urteilen der ersten und der zweiten Instanz vor Bundesgericht darauf verzichtet, das Mobbing infrage zu stellen. Zuvor habe man sich «im guten Treu und Glauben auf die Untersuchung eines externen Dienstleisters» abgestützt. Die Firma habe keine moralische Belästigung festgestellt. «Wir sind der festen Überzeugung, dass das Unternehmen angemessene Schritte unternahm, nachdem es auf diese Situation aufmerksam gemacht worden war», so die Sprecherin, die am Montagabend vom Bundesgerichtsurteil noch keine Kenntnisse gehabt hat.
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