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Gefahr für die Schweiz
Ndrangheta-Mitglied erhält Einreiseverbot von 20 Jahren

Der Mann stelle eine schwerwiegende Gefahr für die Schweiz dar: Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
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Ein in Italien verurteiltes Mitglied der kalabresischen Mafia darf in den nächsten 20 Jahren die Schweiz nicht betreten. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Einreiseverbot des Fedpol bestätigt, weil der Mann eine Gefahr für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstelle.

Der Italiener wurde Ende 2017 vom Kassationsgericht in Rom rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Mann hatte bei den illegalen Tätigkeiten seines Clans eine vorrangige Rolle gespielt.

Seine Teilgruppe der Ndrangheta war beteiligt an Tötungen und Erpressungen und besass unerlaubt Waffen und Sprengstoff. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Das Gericht führt in seinem Entscheid aus, gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetz stelle die Beteiligung des Italieners am organisierten Verbrechen eine schwerwiegende Gefahr für die Schweiz dar. Das Einreiseverbot verstosse aufgrund des kriminellen Profils des Mannes darüber hinaus nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen.

Der Mafia entkommen

Das Bundesverwaltungsgericht lässt das Argument des Mafia-Mitgliedes nicht gelten, er habe in die Schweiz kommen wollen, um der Ndrangheta zu entfliehen. Es würden keine Hinweise vorliegen, dass der Mann der Mafia nicht mehr angehöre.

Auch bestätigt das Gericht die Verhältnismässigkeit der Massnahme. Es bestehe ein ausgeprägtes öffentliches Interesse, den Mann für eine erhebliche Zeit von der Schweiz fernzuhalten. Dies ist in schweren Fällen zulässig.

Ursprünglich hatte der Italiener 2015 im Kanton Wallis eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Aufgrund eines Auslieferungsgesuchs Italiens wurde er im März 2017 ausgeschafft. Gestützt auf das Urteil des italienischen Kassationsgerichts verhängte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) im September 2019 das Einreiseverbot.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

(Urteil F-5655/2019 vom 7.5.2021)

SDA/step