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Nationale Mindestfallzahlen
Krebsoperationen im Bauch werden eingeschränkt

Operationen im Bauch können sehr schwierig sein. Je öfter ein Team sie durchführt, desto eher kommt es in der Regel gut heraus. 
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Zwölfmal hat das Chirurgie-Team des Spitals Limmattal im vergangenen Jahr einem Patienten oder einer Patientin einen bösartigen Tumor am Mastdarm entfernt. Im Spital Uster wurde dieser Eingriff sogar nur dreimal durchgeführt. Auch in den Vorjahren lagen die Fallzahlen in diesen beiden Spitälern unter 20. Deshalb dürfen sie ab 2024 keine solchen Operationen mehr durchführen. Das hat ein Ausschuss der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) beschlossen. 

Die Kantone bemühen sich seit 20 Jahren, hoch spezialisierte medizinische Behandlungen auf weniger Standorte zu konzentrieren. Das Ziel: Gelegenheitsoperationen durch ungeübte Teams vermeiden. Angefangen bei den Transplantationen, wurden im Laufe der Zeit verschiedene Fachgebiete überprüft und für zahlreiche komplexe Eingriffe Mindestfallzahlen pro Jahr definiert.

Viele Verfahren zogen sich über Jahre dahin, weil manche Spitäler, die auf Operationen verzichten sollten, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegten. Die Bauchchirurgie – auch Viszeralchirurgie genannt – ist besonders umstritten, weil sie ein grosses Fachgebiet ist und die Abgrenzung von einfacheren und komplexen Eingriffen nicht leicht fällt.

Das Spital Limmattal legt Beschwerde ein

Bis vor zehn Jahren führte noch eine Mehrheit der Zürcher Regionalspitäler Krebsoperationen im Mastdarm durch. Heute finden diese Eingriffe nur noch in sechs Spitälern im Kanton statt: Unispital, Zürcher Stadtspital Triemli, Kantonsspital Winterthur (KSW), Klinik Hirslanden sowie Limmattal und Uster. Letztere zwei verlieren jetzt den Leistungsauftrag, weil die Mindestfallzahl für diesen Eingriff kürzlich von 12 auf 20 erhöht wurde.

Das Spital Limmattal will den Entscheid der GDK allerdings nicht akzeptieren. «Wir werden Beschwerde einlegen», kündigt Chirurgie-Chefarzt Urs Zingg an. Sein Team habe viel Erfahrung, es operiere regelmässig gutartige Tumoren oder Endometriose am Mastdarm, und am Dickdarm führe es jede Art von Eingriffen durch.

Zingg weist auch darauf hin, dass im Spital Limmattal die 30-Tage-Mortalität nach einer Krebsoperation am Mastdarm bei 0 Prozent liege, dass also kein Patient und keine Patientin im Folgemonat gestorben sei. Er findet es ungerecht, dass das Kriterium der Mindestfallzahl stärker gewichtet wird als jenes der Mortalität: «Wer öfter, aber weniger erfolgreich als wir operiert, darf fortfahren.» 

In der Tat liegt die Mortalität bei besagtem Eingriff zum Beispiel im Triemli oder auch im Berner Inselspital höher. Diese beiden Spitäler erhalten den Leistungsauftrag weiterhin, allerdings mit der Auflage, dass die 30-Tage-Mortalität künftig 3 Prozent nicht übersteigen darf. Auf Anfrage teilt das Triemli mit, dass dies mittlerweile bereits erreicht sei: «Im Zeitraum von 2020 bis heute liegt die Mortalität bei unter 1 Prozent.» In den drei Jahren zuvor lag sie bei 6 Prozent.  

Nur noch 15 statt 37 Anbieter

Landesweit sollen künftig nur noch 15 statt 37 Spitäler Krebsoperationen am Mastdarm durchführen. Ein zweiter Entscheid der GDK betrifft die komplexen Operationen bei Übergewichtigen (bariatrische Chirurgie). Da wird die Zahl der Anbieter von 33 auf 21 Spitäler reduziert. Das Spital Limmattal gehört hier zu den Gewinnern, ebenso das Spital Wetzikon sowie die Klinik Hirslanden und das Zürcher Unispital. Sie alle können weitermachen mit diesen Eingriffen. Andere Spitäler hatten schon früher darauf verzichten müssen. 

Abgesehen von den Beschwerdeverfahren ist die Konzentration der bauchchirurgischen Eingriffe auf nationaler Ebene damit abgeschlossen. Bereits früher limitiert wurden Tumoroperationen in der Leber, der Speiseröhre und der Bauchspeicheldrüse. Für diese gilt derzeit eine Mindestfallzahl von 12 pro Jahr. Im Kanton Zürich finden sie nur noch in den vier Zentrumsspitälern statt.

Die nächsten Fachgebiete, welche sich die GDK laut Generalsekretär Michael Jordi vornimmt, sind die Kinderherzmedizin, die Urologie und die Gynäkologie. Zudem werden weitere Bereiche der Kindermedizin einer erneuten Überprüfung unterzogen.