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AboZürcher Spitalgesetz
Rückschlag für die Spital-Lobbyisten

Listenspitäler wie die Klinik Hirslanden (im Bild) dürfen nur Operationen durchführen, für die sie einen Leistungsauftrag des Kantons haben. 
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Eigentlich hat der Kantonsrat das Spitalgesetz vor drei Wochen zu Ende beraten. Doch nun ist er auf einen Paragrafen zurückgekommen, der für Aufregung sorgte. Es geht um die Frage, welche Behandlungen ein Spital durchführen darf, das auf der Zürcher Spitalliste steht.

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