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Problemzüge der SBB
Schlafwagen ausgefallen – was tun?

epa11023568 A person walks on a platform in front of a Nightjet train at the Berlin Central Station prior to the launch of the first Nightjet train from Berlin to Brussels and Paris at the Berlin Central Station, in Berlin, Germany, 11 December 2023. The Nightjet train will connect Berlin, Brussels and Paris via overnight trips. Nightjet is a joint service of the Austrian Federal Railways (OEBB), the Deutsche Bahn (DB), the Belgian NMBS/SNCB and the French SNCF.  EPA/CLEMENS BILAN
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Die Nachtzüge sind zum Sorgenkind der SBB geworden. Insbesondere im Nachtzug nach Amsterdam fallen Schlafwagen aus und werden durch Liegewagen ersetzt. Oder noch schlimmer: Es ist auch kein Liegewagen verfügbar, und man fährt sitzend statt liegend durch die Nacht. Das nennen die Bahnunternehmen im Jargon Downgrade, Herabstufung. Die technischen Probleme sind so gross, dass im Moment rund 20 Personen pro Nacht betroffen sind, heisst es bei den SBB. Ganz genau weiss das allerdings niemand (lesen Sie hier, warum das so ist).

Was kann ich vor der Reise tun?

Kontrollieren Sie die Apps von ÖBB und SBB frühzeitig wegen möglicher Ausfälle. Die beiden Bahnunternehmen betonen, dass Reisende über Ausfälle und Downgrades bis eine Stunde vor Abfahrt direkt informiert würden. Die E-Mail- und SMS-Benachrichtigungen funktionieren allerdings nicht in jedem Fall oder nicht konsistent. Es lohnt sich also, beide Apps der Nachtzugbetreiber im Auge zu behalten.

Aber auch das schützt nicht vor einer Herabstufung. Dieser Redaktion sind Dutzende Fälle bekannt, in denen die Apps keinen Ausfall oder kein Downgrade gemeldet haben, die Fahrgäste aber trotzdem vor einem verschlossenen Waggon standen oder ihr gebuchter Wagen nicht vorhanden war.

Mitfahren oder zu Hause bleiben?

Grundsätzlich hat jeder Gast die Wahl, im Falle einer Herabstufung vom Schlaf- in den Liegewagen oder sogar in den Sitzwagen die Fahrt nicht anzutreten: In diesem Fall erhält man den vollen Fahrpreis zurück.

Meistens hat man allerdings Termine und Hotels gebucht und tritt die Reise zähneknirschend an.

Was sollte ich beachten?

Wenn Sie ein digitales Ticket gelöst haben, macht das die Rückerstattung einfacher. Sollten Sie ein Papierticket am Schalter gebucht haben, lassen Sie sich die Probleme vom Personal im Zug am besten schriftlich bestätigen. Das vereinfacht später die Rückforderung.

Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Treten Sie die Reise bei einem Downgrade nicht an, bekommen Sie den vollen Fahrpreis erstattet.

Wenn Sie trotzdem fahren, wird Ihnen abhängig vom Downgrade ganz unterschiedlich viel zurückerstattet. Die Anteile liegen zwischen 15 und 87 Prozent.

Beispiel 1: Wer ein einzelnes Schlafwagenabteil mit WC und Dusche gebucht hat, aber auf einem Sitzplatz reisen musste, bekommt 87 Prozent zurück.

Beispiel 2: Wer ein Privatabteil im Liegewagen gebucht hat, aber in einem Privatabteil im Sitzwagen reisen musste, bekommt 20 Prozent zurück.

Die detaillierte Auflistung finden Sie hier.

Was muss ich tun, um das Geld zu bekommen?

Grundsätzlich gilt: Verlangen Sie das Geld bei jenem Bahnunternehmen zurück, bei dem Sie das Ticket gekauft haben. Bei den ÖBB oder den SBB.

Die SBB empfehlen aber, das Formular der ÖBB auszufüllen. Ticketnummer, Screenshots und Bestätigungen helfen offenbar, den Vorgang zu beschleunigen. So ist es zumindest auf unzähligen Reiseblogs nachzulesen.

Downgrade: Dazu die Auswahl «Bei meiner angetretenen Reise war meine gebuchte Reiseklasse nicht verfügbar» treffen und angeben, ob man mit Nightjet oder Euronight gefahren ist. Gebuchte, tatsächliche Reiseklasse sowie Ticketnummer angeben und Beschwerde formulieren. Fertig.

Reiserücktritt: Dazu die Auswahl «Ich habe meine Tickets nicht benutzt» treffen und erklären, dass man die Reise nicht antrat, weil die Komfortklasse nicht verfügbar war. Gebuchte, tatsächliche Reiseklasse sowie Ticketnummer angeben und Beschwerde formulieren. Fertig.

Wer sich das Geld als Gutschein auszahlen lässt, bekommt übrigens 10 Prozent mehr.

Was, wenn mein Zug mitten auf der Strecke ausfällt oder noch im Ausland endet?

Dann greifen die europäischen Fahrgastrechte. Sollte Ihr Zug nicht an seinem Zielort eintreffen oder Sie mitten in der Nacht an einem Bahnhof im Ausland stranden, können Sie sich ein Hotel nehmen und dieses dem Bahnunternehmen in Rechnung stellen.

Korrektur, Sa. 17.8.2024, 16 Uhr: In einer früheren Version dieses Artikels hiess es, dass bei einem Downgrade um eine Kategorie 50 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet werden. Bei einem Downgrade um zwei Kategorien 100 Prozent. Diese Konditionen haben sich jedoch geändert. Inzwischen gilt eine neue Berechnungstabelle, der Artikel wurde dementsprechend angepasst.