Mutterschaftsurlaub in der SchweizParlamentsarbeit und Mutterschaft werden besser vereinbar
Politikerinnen im Mutterschaftsurlaub können ihre Parlamentstätigkeit künftig ausüben, ohne den Anspruch auf Entschädigung für ihren Haupterwerb zu verlieren.
Nach der Geburt ihres Kindes können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub in der Schweiz künftig ihre Parlamentstätigkeit ausüben, ohne den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Der Nationalrat hat eine Änderung des Erwerbsersatz-Gesetzes für die Schlussabstimmung bereitgemacht.
Auf die Hauptzüge der Vorlagen hatten sich beide Räte schon früher geeinigt. Wegen einer kleinen Differenz ging die Vorlage aber nochmals zurück in den Ständerat. Umstritten war, ob die neue Regelung unabhängig davon gelten soll, ob in einem Parlament eine Vertreterlösung gilt oder nicht.
Der Nationalrat entschied sich auf Antrag seiner vorberatenden Kommission für eine von Stellvertretungen unabhängige Lösung. Der Ständerat hätte eine Abhängigkeit von Stellvertretungen gewünscht. Der Nationalrat folgte am Montag nun dem Ständerat und schwenkte auf dessen Linie ein. Man hoffe nun auf eine pragmatische Umsetzung, hiess es vonseiten der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N).
GLP-Politikerin verlor ihren Anspruch
Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt. Das Bundesgericht bestätigte dies vor einem Jahr in einem Leiturteil.
Dieses betraf die Berner Nationalrätin Katrin Bertschy (GLP). Sie bezog nach der Geburt ihres Kindes Ende 2018 Mutterschaftsentschädigung. Im Februar 2019 nahm die sonst selbständig Erwerbende an einer Kommissionssitzung und ab dem 3. März fast täglich an weiteren Sitzungen teil. Die Ausgleichskasse sprach Bertschy wegen der Teilnahme am Ratsbetrieb den Anspruch auf Entschädigung ab dem 4. März ab. Die Tätigkeit als Nationalrätin taxierte die Kasse als Erwerbstätigkeit.
Neu soll die Teilnahme von im Mutterschaftsurlaub stehenden Müttern an Sitzungen von Parlamenten nicht mehr als Aufnahme der Erwerbstätigkeit gelten. Die Frau verliert also ihre Mutterschaftsentschädigung nicht, wenn sie in einem Parlament mitarbeitet.
Dasselbe gilt für die Teilnahme an Kommissionssitzungen. Die Gesetzesänderung geht auf Standesinitiativen mehrerer Kantone zurück. Die neue Regelung wird auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene gelten.
SDA/anf
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