Mord in BaselDer zweite Café-Täter steht vor Gericht
Kaltblütig wurden 2017 in Basel zwei Männer erschossen. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft erneut Anklage.
Am 9. März 2017 um 20.08 Uhr betreten zwei Männer das Kleinbasler Lokal Café 56. Beide halten eine Handfeuerwaffe bereit. Sie ziehen die Tür hinter sich zu, Fluchtmöglichkeiten gibt es jetzt keine mehr.
Einer der beiden hält mit der Waffe die Gäste des albanischen Lokals in Schach. Der andere schiesst. Viermal auf drei Männer. Zwei von ihnen sitzen an einem Tisch, dem dritten gelingt es noch, aufzustehen. Weil ihn der erste Schuss nicht niederstreckt, doppelt der Schütze nach. Nach nicht einmal 20 Sekunden verlassen die beiden Täter das Lokal an der Erlenstrasse.
Es sei eine regelrechte Hinrichtung gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Diese sei sorgfältig geplant worden. Die Durchführung sei äusserst brutal, kaltblütig, professionell, schnell, entschlossen und zielgerichtet gewesen. Das sei skrupellos und offenbare eine erschreckende Geringschätzung des menschlichen Lebens. Die Tat sei überraschend, heimtückisch und auch besonders grausam durchgeführt worden.
Komplize kassierte lebenslänglich
Ein Mann stirbt vor Ort. Um das Leben eines weiteren Mannes kämpfen die Ärzte im Basler Universitätsspital mittels einer Notoperation. Doch die Mediziner kommen gegen den Blutverlust nicht an, er verstirbt auf dem Operationstisch.
Das dritte Opfer kann sich angeschossen hinter den Bartresen schleppen und überlebt. Die Rechtsmediziner werden später festhalten, dass er nicht lebensgefährlich verletzt wurde, aber viel Glück hatte.
Einer der Täter stellte sich am nächsten Abend mitten in der Stadt einer zufällig anwesenden Polizeipatrouille und gestand die Tat. Zuvor entsorgte er Beweise. Er wurde inzwischen rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das bedeutet, dass er frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf Entlassung stellen kann.
Bis heute ist nicht klar, wer geschossen hat
Der zweite Mann flüchtete und wurde schliesslich in den Niederlanden festgenommen. Dort sass er wegen Kokainhandels eine Freiheitsstrafe ab, bevor er in die Schweiz gebracht wurde, wo er sich seit August 2022 im vorzeitigen Strafvollzug befindet.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei der Tat um eine Machtdemonstration innerhalb der international organisierten Drogenszene gehandelt hat. Bis heute ist nicht klar, welcher der beiden Männer die tödlichen Schüsse abgab. Für die Basler Justiz war dies im Verfahren gegen den ersten Mann auch nicht ausschlaggebend, allein die Mitwirkung am Mehrfachmord bedeutete die Höchststrafe.
Was die Mordanklage bedeutet
Im Falle einer Verurteilung – es gilt die Unschuldsvermutung – droht dem heute 53-jährigen Albaner analog zu seinem Komplizen eine sehr hohe Gefängnisstrafe. Die Mindeststrafe für Mord beträgt zehn Jahre Freiheitsentzug. Der Komplize bekam ausserdem einen Landesverweis für 15 Jahre, auch in diesem Bereich ist das die höchstmögliche Strafe.
Mord ist gemäss Schweizer Strafgesetzbuch eines von wenigen Delikten, das mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Damit Beschuldigte wegen Mordes und nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts beschuldigt werden, muss das Kriterium der Skrupellosigkeit erfüllt sein. Motiv oder Tat werden in diesen Fällen als besonders verwerflich eingestuft.
Der Beschuldigte muss sich ab Montag wegen mehrfachen Mordes, teilweise versucht, mehrfacher Gefährdung des Lebens sowie wegen Vergehen gegen das Waffengesetz verantworten. Die Verhandlung und Urteilsberatung soll vier Tage dauern.
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