Kolumne «Ertappt»Möchtegern-Zuhälter wird zu Geldstrafe verurteilt
Ein 29-Jähriger mietet für eine Prostituierte in Richterswil ein Zimmer an und verabredet Treffen mit Kunden. Das wäre legal, doch er hat etwas Wichtiges vergessen.
Prostitution ist in der Schweiz legal. Kein Problem also, wenn ein Mann einer Prostituierten ermöglicht, hier ihrer Arbeit nachzugehen, und sie dabei «betreut». Doch ein 29-Jähriger aus dem Bezirk Horgen hat trotzdem gleich mehrfach gegen das Gesetz verstossen.
Der Schweizer war in Kontakt mit einer chinesischen Prostituierten. Er organisierte ihr im August 2020 als Wohnort ein Zimmer in Richterswil. Später im Jahr schaltete der Mann ein Inserat für sie auf einer einschlägigen Website auf und betreute dieses. Zu den Arbeiten, die er für die Frau erledigte, gehörten auch das Chauffieren zu Treffen, das Vereinbaren von Treffen mit Kunden und das Mieten von Wohnungen für die Arbeit. Das wäre alles kein Problem gewesen. Doch die Sache hatte einen Haken.
Die Chinesin hätte ihrer Arbeit nämlich gar nicht nachgehen dürfen. Ihr fehlte die nötige Bewilligung dazu. Diese einzuholen, gehörte wohl nicht zu den Aufgaben des Möchtegern-Zuhälters. Möglicherweise wurde die Bewilligung bewusst nicht eingeholt, denn die Frau hielt sich auch noch illegal in der Schweiz auf. Unabhängig davon, ob der 29-Jährige davon wusste oder nicht, er wird bestraft. Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn per Strafbefehl wegen Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts und Förderung der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung. Er kommt mit einer bedingten Geldstrafe über 90 mal 40 Franken davon. Dafür gilt eine zweijährige Probezeit. Bezahlen muss der Beschuldigte eine Busse über 700 und Gebühren von 800 Franken.
Die illegale Tätigkeit flog im Sommer 2021 auf. Bis dann lief der Mietvertrag für die Wohnung in Richterswil. Ob und wie gut der 29-Jährige von seinen Dienstleistungen finanziell profitiert hat, ist nicht bekannt. Gegen die Prostituierte läuft ein separates Verfahren.
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