Urteil gegen FinancierMindestens 18 Monate Gefängnis für Finanzbetrüger Homm
Der ehemalige deutsche Hedgefonds-Manager ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hat eine bedeutend härteres Verdikt gefordert.

Der frühere deutsche Hedgefonds-Manager Florian Homm wurde am Freitag vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu 36 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Davon wurden 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Ein zweiter Angeklagter erhielt eine 42-monatige Gefängnisstrafe, die anderen beiden Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen.
Homm, der weder bei der Urteilsverkündung noch bei der Verhandlung im Januar anwesend war, wurde ausserdem zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 1000 Schweizer Franken verurteilt. Staatsanwältin Graziella de Falco Haldemann hatte eine Gefängnisstrafe von acht Jahren für den Mann gefordert, der einst als «Finanzikone» galt.
Die Strafkammer sprach den 61-Jährigen wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung schuldig. Die Anklage wegen Veruntreuung, Geldwäscherei und Betrug wurde fallen gelassen. Der Umstand, dass die Delikte sich vor sehr langer Zeit ereignet haben und das Verfahren sehr lange gedauert hat, führte zu einer erheblichen Strafreduktion.
Auch zweiter Angeklagter abwesend
Der nach Angaben seines Anwalts schwer kranke und zudem abwesende zweite Angeklagte, ein ehemaliger Geschäftsführer eines Treuhänders in Küsnacht, wurde wegen qualifizierter Geldwäscherei, Urkundenfälschung und betrügerischem Konkurs verurteilt.
Die 42-monatige Freiheitsstrafe ergänzt zwei Strafen von je 2 Jahren aus den Jahren 2017 und 2018. Ausserdem kassierte er 290 Tagessätze zu 350 Franken, verbunden mit einer Teilbewährung.
Die Staatsanwaltschaft hatte 7 Jahre gegen diesen Mann beantragt, der eine wesentliche Rolle bei den finanziellen Arrangements spielte, die es Homm ermöglichten, die veruntreuten Gelder zu verstecken.
Bewährung für dritten und vierten Angeklagten
Der dritte Angeklagte, ein ehemaliger Privatbankier, wurde wegen qualifizierter Geldwäscherei und Urkundenfälschung zu 24 Monaten Gefängnis und 180 Tagessätzen verurteilt, beides auf Bewährung, während der vierte Mann für die gleichen Delikte zu 20 Monaten Gefängnis und 100 Tagessätzen, ebenfalls beides auf Bewährung, verurteilt wurde.
Die Bundesanwaltschaft hatte Haftstrafen von drei und zwei Jahren beantragt. Gegen alle Urteile kann Revision eingelegt werden und bei Nichterscheinen der Angeklagten ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
Das Gericht ordnete die Einziehung verschiedener Gelder an, die Homm und seiner Ex-Frau gehören. Über das Vermögen des ehemaligen Treuhänders wird später entschieden, um die Interessen Dritter, die durch seinen Konkurs geschädigt wurden, zu berücksichtigen.
Bluff mit amerikanischen Wertpapieren
Homm wurde vorgeworfen, einen Mechanismus in die Welt gesetzt zu haben, um die Preise von amerikanischen Penny Stocks, Wertpapieren von sehr geringem Wert, die an einem unregulierten Markt gehandelt werden, künstlich und täuschend zu erhöhen.
Der deutsche Financier nutzte eine von ihm gegründete Fondsverwaltungsgesellschaft, um Penny Stocks zwischen den verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Fonds querzuverkaufen, um deren Kurse und Handelsvolumen sowie den Wert der Fonds zu steigern.
Homm profitierte von dem System in doppelter Hinsicht: als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft. Der Inventarwert bestimmte die Berechnung der Management- und Performancegebühren, die von den Fonds an die Gesellschaft gezahlt wurden. Diese Gebühren wurden in Form von Boni und Dividenden an die Mitarbeitenden und Aktionäre umverteilt.
Der Financier war auch zu 50 Prozent an einer US-Gesellschaft beteiligt, die Geschäfte mit Penny Stocks vermittelte. In dieser Eigenschaft profitierte er auch von den Provisionen, die dieser Broker erhielt. Das Gericht sah eine Bereicherung in der Grössenordnung von 140 Millionen Dollar. (Urteil SK.2019.12 vom 23. 4. 2021)
/fal
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