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Nach Festnahme-Krimi
Mexikanischer Drogenboss «El Mayo» muss in New York vor Gericht

(FILES) Undated images of Ismael "El Mayo" Zambada Garcia provided by the Mexican Attorney General's office in Mexico City on August 1, 2003. The distrust between Mexico and the United States is aggravated due to the gaps in the story following the capture of Ismael "Mayo" Zambada, which has all the elements of a thriller: a capo ends up in prison, a congressman is assassinated, a governor comes under suspicion. (Photo by Handout / Mexican Attorney General press office / AFP)
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Ein Mitgründer des mexikanischer Drogenkartells Sinaloa soll nach seiner Festnahme im US-Bundesstaat Texas in New York vor Gericht gestellt werden. Der 76-jährige Drogenbaron Ismael «El Mayo» Zambada stimmte der vom US-Justizministerium beantragten Überstellung in die Ostküstenmetropole am Donnerstag zu, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Die zuständigen  Bundesanwälte leiteten demnach umgehend das Überstellungsverfahren ein.

Zambada und ein 38-jähriger Sohn des bereits seit acht Jahren in den USA einsitzenden Ex-Drogenbosses Joaquín «El Chapo» Guzmán waren Ende Juli in der texanischen Grenzstadt El Paso festgenommen worden, wo sie mit einem Privatflugzeug gelandet waren.

Zambadas Anwalt und der US-Botschafter in Mexiko erklärten, Zambada sei gegen seinen Willen in die USA gebracht worden. In einer Erklärung gab Zambada an, er sei von dem «El Chapo»-Sohn Joaquín Guzmán López «überfallen» und zum Einsteigen in das Flugzeug gezwungen worden.

In New York soll sich Zambada nun unter anderem wegen Verabredung zur Herstellung und zum Handel mit Dorgen wie Kokain und Fentanyl vor Gericht verantworten. In Texas wird ihm Drogenhandel, Geldwäsche und Verabredung zum Mord zur Last gelegt.

Der häufig als «El Mayo» bezeichnete Zambada hatte das Sinaloa-Kartell in den 90er Jahren zusammen mit Guzmán gegründet. Die US-Behörden setzten eine Belohnung von 15 Millionen Dollar (13,8 Millionen) für zu seiner Festnahme führende Hinweise aus.

Trotzdem sass Zambada bisher nie im Gefängnis – im Unterschied zu «El Chapo», dem zwei Mal in Mexiko die Flucht aus dem Gefängnis gelang und der nach seiner dritten Festnahme im Jahr 2016 an die USA ausgeliefert wurde. Dort verbüsst «El Chapo» in einem Hochsicherheitsgefängnis eine lebenslange Haftstrafe, zu der er 2019 wegen Drogenhandels, Geldwäsche und Waffendelikten verurteilt wurde. Nach der Auslieferung von «El Chapo» hatten seine als die «Chapitos» ("kleine Chapos") bezeichneten Söhne die Führung des Kartells übernommen.

AFP/aeg