Studie zu MigrationHochqualifizierte werden deutlich häufiger eingebürgert
Wer nach 2018 in die Schweiz eingewandert ist und einen Hochschulabschluss besitzt, wird öfter eingebürgert, zeigt eine neue Studie. Die Verfasser des Papiers fordern ein Umdenken.
Hochqualifizierte Menschen sind seit der Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes markant öfters eingebürgert worden. Die Zahl der Eingebürgerten mit geringer Qualifikation ist hingegen zurückgegangen. Das zeigt eine Studie der Universitäten Genf, Neuenburg und Basel.
Im Untersuchungszeitraum verfügte nach altem Einbürgerungsrecht rund ein Drittel der Eingebürgerten über einen Hochschulabschluss. Nach neuem Recht sind es nahezu zwei Drittel, wie die Eidgenössische Migrationskommission (EKM), welche die Studie in Auftrag gab, am Donnerstag mitteilte. Der Anteil von Menschen, die über keine weiterführende Ausbildung verfügten, sank von 23,8 auf 8,5 Prozent.
Laut Studie sind die Zahlen eine Folge der deutlich restriktiveren gesetzlichen Vorgaben, die 2018 mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz für die Einbürgerung eingeführt wurden. Neu werden zum Verfahren nur noch Menschen zugelassen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Zudem müssen Gesuchsstellende die neu eingeführten Integrationskriterien erfüllen.
Besonders hohe Hürden bilden dabei die Sprachkenntnisse und die wirtschaftliche Unabhängigkeit. Für weniger qualifizierte und schlecht situierte Menschen sei es schwieriger, sich die erforderlichen schriftlichen und mündlichen Sprachkenntnisse anzueignen. Bei ihnen sei auch das Risiko höher, dass sie Sozialhilfe beziehen müssen, so die Studie.
Kantone reizen Handlungsspielräume aus
Die Ergebnisse der EKM-Studie sind andererseits auch eine Konsequenz der Handlungsspielräume der Kantone. Gemäss Studie bestehen in den Kantonen grössere Unterschiede, was die Selektivität der Einbürgerungen betrifft. Auf regulatorischer Ebene haben fünf Kantone die Anforderungen an die Sprachkenntnisse erhöht. Diese gehen über die bundesrechtlichen Anforderungen hinaus. Ein Drittel der Kantone hat die Vorgaben für die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen erhöht.
Auch Gemeinden erhalten bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben sehr viel Autonomie. Nach kantonalem Recht prüfen die Einbürgerungsverantwortlichen in den Wohngemeinden, ob Gesuchsstellende integriert und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sind. Dies führe zu einer Privilegierung von hochqualifizierten und gut situierten, so die EKM.
Studie legt inklusivere Einbürgerung nahe
In der Studie werden Ansätze für eine grundsätzliche Neuausrichtung des Bürgerrechts vorgeschlagen. Die Studienverfasser schlagen ein unkompliziertes, einheitliches und transparentes Verfahren für alle vor. Ausserdem sollten Menschen, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, ein Recht auf Einbürgerung haben. Laut EKM soll der Zugang zum Bürgerrecht so gestaltet sein, dass er der Integration der gesamten Gesellschaft dient.
Die Studie «Ordentlich einbürgern in der Schweiz» beleuchtet die ersten drei Jahre seit Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes 2018. In diesem Zeitraum erfolgten Einbürgerungen sowohl nach altem als auch nach neuem Recht, abhängig davon, wann das Gesuch eingereicht wurde.
SDA/jaw
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