Nach Unfall in MeilenAutofahrer wird wegen Fahrerflucht verurteilt
Ein 55-Jähriger liess eine Fussgängerin zurück, nachdem er sie auf der Seestrasse in Meilen angefahren hatte. Später fuhr er wieder zum Unfallort – und verhielt sich gleich nochmals falsch.
Der verhängnisvolle Unfall vor dem Meilemer Gasthof Löwen ist mittlerweile schon fast ein Jahr her – und juristisch erst jetzt abgeschlossen. Ein 55-jähriger Autofahrer war im vergangenen Oktober an einem frühen Morgen in Richtung Zürich unterwegs, als er einen Moment nicht aufpasste.
Dabei muss er die Frau übersehen haben, die sich gerade auf dem Fussgängerstreifen vor dem Löwen befand. Der Autofahrer fuhr die Passantin an, obwohl er noch im letzten Moment versuchte, abzubremsen und nach rechts auszuweichen. Bei dem Manöver fuhr er über den Randstein und beschädigte das rechte Vorderrad des Wagens. Die Frau erlitt starke Prellungen am linken Fuss.
Trotzdem fuhr der Unfallverursacher weiter, ohne sich um die Verletzte zu kümmern. Auch das beschädigte Rad hinderte den Schweizer offenbar nicht daran, sich davonzumachen. Dies geht aus dem Strafbefehl hervor, mit dem die Staatsanwaltschaft See/Oberland den Mann nun fast ein Jahr nach dem Unfall verurteilt hat.
Die Verletzte war bereits weg
Wie es dem Unfallopfer heute geht, ist nicht bekannt. Schon unmittelbar nachdem die Frau angefahren worden war, muss sie sich aufgerappelt haben und weitergegangen sein. Denn sie war bereits verschwunden, als der Autofahrer kurze Zeit später an die Unfallstelle zurückkehrte. Er schloss daraus womöglich, dass alles nur halb so schlimm war – und fuhr weiter, ohne die Polizei zu verständigen.
Wie diese ihn ausfindig machte, geht aus dem erwähnten Strafbefehl nicht hervor. Jedenfalls ist er nun wegen Fahrerflucht, pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 390 Franken verurteilt worden. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Lässt sich der Beschuldigte während dieser Zeit nichts zu Schulden kommen, muss er die Strafe also nicht bezahlen. Hingegen werden ihm eine Busse von 1000 Franken sowie die Verfahrenskosten von 1800 Franken aufgebrummt. Damit kommt er wohl alles in allem angesichts seines Verhaltens recht glimpflich weg.
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