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Zwei Tote in St. Gallen
Täter wählte Opfer wohl zufällig aus

Beim Grosseinsatz der Polizei sind zwei Personen gestorben. 
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Am Mittwochmittag hat die St. Galler Stadtpolizei einen 22-jährigen Mann, der mit einem Gegenstand auf eine 46-jährige Frau einschlug, mit Schüssen gestoppt. Dies teilte die St. Galler Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Ein 22-jähriger Mann hatte sich in einem Haus an der Speicherstrasse Zutritt in eine Wohnung verschafft. Dort begann er mit einem stumpf-kantigen Gegenstand auf eine 46-jährige Frau einzuschlagen. Sowohl die Auswahl der Wohnung als auch des Opfers erscheine zum jetzigen Zeitpunkt als «völlig zufällig», heisst es im Communiqué der Staatsanwaltschaft.

Die eintreffenden Polizeibeamten hätten den mutmasslichen Täter aufgefordert, inne zu halten. Der Mann habe nicht reagiert und weiter «massivst» auf die Frau eingeschlagen. Darauf hätten zwei Polizisten mehrere Schüsse auf den mutmasslichen Täter abgegeben.

Der Schweizer verstarb noch am Tatort. Die Frau wurde mit Kopfverletzungen ins Spital gebracht, wo sie an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas verstarb.

Äusserst brutales Vorgehen

Beim Mann seien Schussverletzungen festgestellt worden. Ob er an ihnen starb, werde nun die Obduktion zeigen, erklärte Regula Stöckli, Sprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft, auf Anfrage von Keystone-SDA. Es gebe Anhaltspunkte, dass der mutmassliche Täter psychische Probleme gehabt habe. Beleg dafür sei «das äusserst brutale Vorgehen», ergänzte Stöckli.

Die Umstände der Tat wie auch das Motiv sind nun Gegenstand von weiteren Ermittlungen. Gegen die beiden Polizisten, die Schüsse abgegeben haben, wird ein Verfahren eröffnet. Erster Schritt ist im Kanton St. Gallen ein Antrag bei der Anklagekammer für eine Ermächtigung.

Polizisten sind momentan nicht im Dienst

Die involvierten Polizisten seien nach dem Schusswaffeneinsatz betreut worden, sagte Roman Kohler, Sprecher der Stadtpolizei St. Gallen, auf Anfrage. Es seien sowohl eine interne Bezugsgruppe als auch externe Psychologen beigezogen worden. Die beiden Polizisten befänden sich zu ihrem eigenen Schutz nicht im Dienst. «So ein Ereignis verarbeitet man nicht in einem Tag», so Kohler.

Durch die Staatsanwaltschaft wurde angeordnet, dass die polizeilichen Ermittlungen durch ein ausserkantonales Polizeikorps durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um ein Standardvorgehen nach einer polizeilichen Schussabgabe.

SDA/red