Mehrere Opfer am ZürichseeSeriendieb klaut Kreditkarten aus Briefkästen
Er stahl Unmengen von Kreditkarten und ging damit auf Einkaufstour, etwa an Kiosken und Selecta-Automaten. Für den Dieb mit Faible für Süsses gibt es nun aber Saures.
Die Liste der Delikte ist lang: 19 Taten führt der Strafbefehl auf, mit dem die Staatsanwaltschaft See/Oberland kürzlich einen vorläufig aufgenommenen Kolumbianer verurteilt hat. Der mittlerweile 31-Jährige hat über mehrere Jahre im halben Kanton zugeschlagen, wobei er sich auf den Diebstahl von Kreditkarten spezialisiert zu haben scheint.
In der Forch schlich er sich zum Beispiel auf den Vorplatz eines Einfamilienhauses, wo sich ein Lieferwagen und ein Personenwagen befanden. Beide waren unverschlossen, und in beiden befanden sich Kreditkarten, mit denen der Täter Ware im Wert von fast 1200 Franken einkaufte.
In Zumikon fand er – wahrscheinlich tatsächlich per Zufall – bei einer Autogarage mit Zapfsäule eine Kreditkarte, mit der er sich an einem Kiosk ebenfalls schöne Dinge im Wert von 150 Franken gönnte. Und in Küsnacht gelangte er auf unbekannten Wegen an die Prepaid-Karte eines Mannes, die er beim Bahnhof einzusetzen versuchte. Allerdings verweigerte ihm dort das System die Zahlung.
Besonders dreist ist, dass der Dieb sogar aus privaten Briefkästen Couverts mit Kreditkarten fischte, welche die Bank an ihre Kunden verschickt hatte. Dies gelang ihm etwa in Herrliberg, wobei er den Code nicht auch noch ergattern konnte.
Anders in Küsnacht: Dort angelte er die Kreditkarte und vermutlich auch den separaten Brief mit dem dazugehörenden Code aus dem Kasten. Dies feierte er am Selecta-Automat in der Bahnhofstrasse, bei dem er Produkte für gut 180 Franken kaufte.
Woher der Täter das nötige Wissen hatte, um jeweils zur richtigen Zeit zuschlagen zu können, ist unklar. Vielleicht hatte er einfach nur Glück. Doch dieses verliess ihn, als er schliesslich gefasst wurde. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat ihn nun per Strafbefehl wegen mehrfachen Diebstahls, unrechtmässiger Aneignung und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage verurteilt. Hinzu kommen diverse Verkehrsdelikte.
Die Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken fällt zwar bedingt aus, doch die Probezeit beträgt fünf lange Jahre. Eine Busse von 1500 Franken sowie die Verfahrenskosten von 3200 Franken muss der Verurteilte zudem sofort hinblättern. Da werden wohl auch die schönen Erinnerungen an den Schokoriegel aus dem Selecta-Automat verblassen.