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Medienkonferenz zu Adoptionsverbot
«Status quo reicht nicht, um Missbräuche zu verhindern» «Das Kindeswohl steht an erster Stelle»Bundesrat will Adoptionen aus dem Ausland verbieten

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Medienkonferenz zu Ende – Zusammenfassung

Der Bundesrat hat beschlossen, die Adoption von Kindern aus dem Ausland zu verbieten. Damit will er verhindern, dass Mädchen und Buben unrechtmässig in die Schweiz gebracht werden, wie dies in den vergangenen Jahrzehnten tausendfach geschah.

Michael Schoell, Direktor des Bundesamts für Justiz, spricht neben Bundesrat Beat Jans während einer Medienkonferenz in Bern über internationale Adoptionen.

«Der Status quo reicht nicht, um Missbräuche zu verhindern», betonte Justizminister Beat Jans an der Medienkonferenz vom Mittwoch. Auch eine Reform des Rechts genüge nicht, um Missbräuche zu verhindern, sagte der Bundesrat. Es brauche ein Verbot.

Diese Entscheidung folgt auf einen Bericht einer Expertengruppe, die sich mit dem Thema befasst und beide Optionen – Reform oder Verbot – geprüft hatte. Das Kindeswohl stehe an erster Stelle, so Jans. «Bei Adoptionen ist das Wohl des Kindes höher zu gewichten als der Kinderwunsch der Adoptiveltern.»

Gefälschte Dokumente und Korruption

Die grössten Risiken bei Adoptionen bestehen laut Jans in jenen Ländern, in denen es schutzbedürftige Kinder gebe. «Das sind Länder mit schwachen staatlichen Institutionen, unzureichenden Kinderschutzsystemen, Armut, Korruption und so weiter.» Nicht nur in den 80er-Jahren, sondern bis ins letzte Jahrzehnt sei es deshalb trotz erheblicher Fortschritte zu irregulären Adoptionen gekommen.

Die irregulären und teilweise illegalen Praktiken geschähen meist im Vorfeld des Adoptionsverfahrens, etwa bei der Registrierung der Geburt. «Selbst mit umfassenden Kontrollen, auch vor Ort in den Herkunftsländern, kann man praktisch nicht sicherstellen, dass die nötigen Dokumente der Realität entsprechen», sagte er.

30 internationale Adoptionen jährlich

In der Schweiz gebe es zudem immer weniger internationale Adoptionen. Aktuell seien es nur noch rund 30 pro Jahr, früher seien es Hunderte gewesen.

Das Justizdepartement werde bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für ein Verbot von internationalen Adoptionen ausarbeiten. (bor)

«Status quo reicht nicht, um Missbräuche zu verhindern»

«Der Status quo reicht nicht, um Missbräuche zu verhindern», betont Jans auf Nachfrage eines Journalisten, auch wenn die Zahl der Adoptionen stark zurückgegangen sei. Daher sei ein Verbot keine Überreaktion.

Das Bundesamt für Justiz prüft im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses allfällige Ausnahmen, insbesondere für innerfamiliäre Adoptionen. Adoptionen innerhalb der Schweiz sind von diesem Entscheid nicht betroffen.

«Ein missbräuchlicher Schwarzmarkt wird durch ein Verbot verhindert»

«Ein missbräuchlicher Schwarzmark wird durch ein Verbot verhindert», betont Jans auf Nachfrage einer Journalist. Es sei zu bedauern, dass es diesen Markt überhaupt gebe und dass die Schweiz Teil dieses Markts war.

Der Bundesrat sei überzeugt, dass die Eltern von internationalen Adoptionen in den meisten Fällen integer gehandelt hätten. Dennoch sei eine Aufarbeitung der illegalen Adoptionen sehr wichtig. Die Organisation «Back to the Roots» habe aufgezeigt, dass die Fälle für die betroffenen Familien eine grosse Herausforderung darstellten.

Korruption und gefälschte Dokumente

Die grössten Risiken für eine Adoptionen bestehen laut Jans in jenen Ländern, in denen es schutzbedürftige Kinder gebe. «Das sind Länder mit schwachen staatlichen Institutionen, unzureichenden Kinderschutzsystemen, Armut, Korruption und so weiter.» Nicht nur in den 80er-Jahren, sondern bis ins letzte Jahrzehnt sei es deshalb trotz erheblicher Fortschritte zu irregulären Adoptionen gekommen.

Die irregulären und teilweise illegalen Praktiken geschähen meist im Vorfeld des Adoptionsverfahrens, etwa bei der Registrierung der Geburt. «Selbst mit umfassenden Kontrollen, auch vor Ort in den Herkunftsländern, kann man praktisch nicht sicherstellen, dass die nötigen Dokumente der Realität entsprechen», so der Justizminister.

Einschränkung des Rechts oder gänzliches Verbot?

Michael Schöll, Direktor des Bundesamtes für Justiz, erklärt die Arbeit der Expertengruppe, die sich über zwei Jahre hinweg detailliert mit den Anpassungen des internationalen Adoptionsrechts auseinandergesetzt hat. Sie habe beide Szenarien, sowohl eine Einschränkung des Adoptionsrechts als auch ein Verbot, eingehend geprüft.

Mit dem Haager Adoptionsübereinkommen seien die internationalen Adoptionen bereits stark zurückgegangen. Weil man durch eine Reform des Adoptionsrechts nicht hätte sicherstellen können, dass keine illegale Adoptionen mehr vorkommen, habe man sich jedoch für ein Verbot entschieden.

Jans sagte dazu: «Wenn wir Missbräuche künftig verhindern wollen, brauchen wir tiefgreifende Reformen.» Sprich: ein Ausstieg.

«Es gibt kein Recht auf Adoptionen»

«Es gibt kein Recht auf Adoptionen, aber es gibt ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung», betont Jans. Man wolle auch in Zukunft sicherstellen, dass betroffene Personen ihre leiblichen Eltern eruieren könnten.

Laut Jans hat die Reform keine Auswirkungen auf Eltern, die bereits im Adoptionsprozess sind.

Probleme bei Beglaubigung von Dokumenten

Es gebe grosse Probleme bei der Beglaubigung von Adoptionsdokumenten aus den Herkunftsländern. Auch durch eine Erhöhung der Mittel könne man dies nicht sicherstellen. Das zukünftige Adoptionsrecht müsse das Kindeswohl respektieren.

In der Schweiz gebe es zudem immer weniger internationale Adoptionen. Aktuell seien es nur noch rund 30 pro Jahr, früher seien es Hunderte gewesen.

«Das Kindeswohl steht an erster Stelle»

«Von einem regelrechten Adpotionsmarkt» spreche der Bericht der Expertengruppe, so Jans. Man habe wegen der vorherrschenden Auffassung, dass die Kinder in der Schweiz ein besseres Leben hätten als im Ursprungsland, weggeschaut.

Man müsse davon ausgehen, dass allein in der Schweiz mehrere tausend Adoptivkinder betroffen seien. Solche Missstände dürfe es in Zukunft nicht mehr geben.

«Bei Adoptionen ist das Wohl des Kindes höher zu gewichten als der Kinderwunsch der Adoptiveltern», so Jans. «Das Kindeswohl steht an erster Stelle.»

Bundesrat will Adoptionen aus dem Ausland verbieten

Der Bundesrat will die Adoption von Kindern aus dem Ausland verbieten. Das teilte er am Mittwoch mit. Eine Expertengruppe war zum Schluss gekommen, dass Missbräuche nicht ausgeschlossen werden könnten. Ein Verbot sei die beste Möglichkeit, die Betroffenen zu schützen.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde damit beauftragt, bis spätestens Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für ein Verbot von internationalen Adoptionen auszuarbeiten, wie der Bundesrat schrieb. Er bedauere, dass es in der Vergangenheit in grossem Umfang zu Unregelmässigkeiten gekommen sei. Er bedauere auch, dass die Behörden ihre Verantwortung gegenüber den Kindern und ihren Familien nicht wahrgenommen hätten.

Eine Person hält einen alten Pass mit einem Kinderfoto und einen roten Schweizer Pass.

Der Bericht der Expertengruppe zeigt auf, dass Bund und Kantone bereits viel getan hätten, um die Praxis der internationalen Adoptionen transparenter und sicherer zu machen. Es gebe Beispiele von Adoptionen, die korrekt durchgeführt worden seien und geglückt seien. Doch auch mit dem revidierten, griffigen Adoptionsrecht und unter Einsatz von erheblichen Ressourcen bleibe ungewiss, ob Missbräuche vollständig verhindert werden könnten.

Behandelt wurde vom Expertengremium auch die Frage, wie wichtig es für adoptierte Personen sei, Informationen über ihre Herkunftsfamilie zu erlangen. Die betroffenen Menschen müssten auf jeden Fall die Möglichkeit haben, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen, hiess es im Bericht. (SDA)

Kinder wurden gekauft, andere ihren Eltern weggenommen

Laut einer Studie sind von 1970 bis 1999 mehrere tausend Buben und Mädchen aus dem Ausland durch illegale Praktiken in die Schweiz gelangt. Nachdem der Bericht die Tragweite und das Behördenversagen aufzeigte, setzte der Bundesrat eine Expertengruppe für eine Gesetzanpassung ein.

Ein Schwarzweissfoto eines kleinkindes in einem Umschlag neben Dokumenten und Berichten abgelegt.

Nun präsentiert Bundesrat Beat Jans die Ergebnisse der Gruppe. Zudem erklärt der Justizminister, welche Gesetzesreform der Bundesrat umsetzen möchte, um solche Fälle künftig zu verhindern. Dazu tritt Jans am Mittwoch, um 15 Uhr, vor die Medien.

In einem Zwischenbericht schlugen die Expertinnen und Experten zwei Varianten vor: Entweder soll die Schweiz die Möglichkeit von Adoptionen aus dem Ausland einschränken oder diese gänzlich verbieten. Nun hat sich die Regierung für letzteres entschieden.

Den Stein ins Rollen gebracht haben Untersuchungen zu Adoptionen aus Sri Lanka. Dabei stellte sich vor vier Jahren heraus, dass zwischen 1973 und 1997 viele Kinder aus Sri Lanka unrechtmässig adoptiert worden waren. Sri Lanka war aber kein Einzelfall. Auch aus anderen Ländern wurden Kinder adoptiert, die gekauft oder den Eltern weggenommen worden waren.

Ein Bericht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Auftrag des Bundes zeigte die Dimension des Problems auf. Die Forscherinnen und Forscher haben das Bundesarchiv nach Dokumenten aus zehn Herkunftsländern durchforstet: Bangladesh, Brasilien, Chile, Guatemala, Indien, Kolumbien, Korea, Libanon, Peru und Rumänien. (bor)

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