Genfer PolitikMaudet scheitert mit Klage gegen Parlamentarier
Der Genfer Regierungsrat Pierre Maudet (FDP) hat einen politischen Gegenspieler wegen Rufschädigung verklagt. Doch die Justiz sieht keine Straftat.
Ein Regierungsrat, der einen Parlamentarier bei der Staatsanwaltschaft verklagt: Auch das gehört zur Genfer Politik. Hier wird mit allen Mitteln um Macht und Einfluss gekämpft. Wie im Fall von Staatsrat Pierre Maudet (FDP), der Kantonsrat Jean Batou (Ensemble à Gauche) 2018 wegen Verleumdung und Rufschädigung verklagte. Nun hat die Staatsanwaltschaft Batou von jeglicher Schuld entlastet. Stattdessen muss Maudet rund 3000 Franken für Anwalts- und Verfahrenskosten zahlen.
Der Regierungsrat und der Parlamentarier waren wegen einer Affäre um den Genfer Flughafen aneinandergeraten. 2015 entzog Maudet Franzosen, die in der Gepäckabfertigung arbeiteten, die Zutrittsbadges für den Flughafen und damit faktisch die Arbeitserlaubnis. Er argumentierte, die französischen Behörden hätten bei den Flughafenangestellten vor einer Terrorgefahr gewarnt. Die Betroffenen bestritten dies vehement.
Jean Batou interessierte der Fall. Er wollte erfahren, wie Maudet zur dieser Einschätzung gekommen war. In parlamentarischen Vorstössen stellte er Maudet zur Rede. Doch Maudet schwieg. 2018 äusserte Batou gegenüber einem Journalisten der französischen Tageszeitung «Le Parisien» den Verdacht, Maudet habe womöglich illegal die Telefone der Gepäckabfertiger abhören lassen. Der Journalist präsentierte den Verdacht in einem Artikel als erhärtete Tatsache. Batou bat den Journalisten, die Sache zu korrigieren. Doch der Journalist hielt an seiner Darstellung fest und gab an, eine weitere Quelle für seine Tatsachenbehauptung zu haben.
Maudet dementierte den Vorwurf auch in der Lokalpresse heftig. Er forderte Batou auf, den Sachverhalt «rasch und ausdrücklich zu dementieren». Batou legte Maudet daraufhin E-Mails vor, die belegten, dass er den Journalisten vergeblich zu Korrekturen aufgefordert hatte. Generalstaatsanwalt Olivier Jornot bezeichnet die Mails in der Einstellungsverfügung als Beleg, dass der von Maudet gegen Batou erhobene Vorwurf der Rufschädigung nicht zutreffe. Wegen desselben Vorfalls hatte Batou Maudet wegen versuchter Nötigung verklagt. Dieses Verfahren war 2019 eingestellt worden.
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