Trotz Ja zu Immobilien-DealOb Männedorf das Land am See jemals kauft, ist ungewiss
Die Stimmberechtigten haben im Juni entschieden, mit einem umstrittenen Vorkaufsrecht einem Privaten ein Stück Land wegzuschnappen. Doch der Kauf ist noch immer nicht abgewickelt.
- Die Gemeinde Männedorf strebt den Kauf eines Seegrundstücks an.
- Rechtsfragen verzögern die Übertragung des Grundstückseigentums erheblich.
- Neue Eigentümer und Verkäufer fechten das Vorkaufsrecht gerichtlich an.
- Rechtsverfahren könnten bis ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Hat die Gemeinde Männedorf ein Vorkaufsrecht für ein exklusives Stück Land mit Seeanstoss? Oder nicht? Die Verwirrung war gross, als die Gemeindeversammlung im vergangenen Juni über den Kauf eines Grundstücks abstimmte.
Der Gemeinderat hatte den Stimmberechtigten das Geschäft kurzfristig unterbreitet, nachdem er erfahren hatte, dass die Eigentümer einer Wiese ihr Land mit rund 40 Meter Seeanstoss an Private verkauft hatten. Die Behörde wollte von einem wenig bekannten Passus im Zürcher Planungs- und Baugesetz Gebrauch machen. Gemäss diesem haben Gemeinden und der Kanton ein Vorkaufsrecht, wenn es – wie in diesem Fall – bei einem Grundstück in der Freihaltezone zu einer Handänderung kommt.
Die Gemeinde hätte demnach das Grundstück im Nachhinein erwerben und somit den neuen Käufern wegschnappen können. Maximal zwei Millionen Franken wollte der Gemeinderat für das Land in der Nähe der Schützenhaab einsetzen. Mit dem Kauf will er der Bevölkerung ein weiteres Stück Seeuferfläche zugänglich machen. Nur: Sowohl die Käufer als auch die bisherigen Eigentümer bestreiten, dass das Vorkaufsrecht in diesem Fall gilt. Und wie sich nun zeigt, wird es wohl noch lange dauern, bis diese Frage geklärt ist.
Wiese darf nicht bebaut werden
Bei der neuen Besitzerin handelt es sich um eine Treuhandfirma, die einem Rechtsanwalt und einer Unternehmensberaterin gehört. Sie besitzen bereits das Nachbargrundstück und möchten das neu erworbene Land zum Umschwung ihres Wohnhauses machen. Weil sich die Wiese in der Freihaltezone befindet, darf sie nicht bebaut werden.
Weder gegenüber dieser Redaktion noch an der Gemeindeversammlung im Juni wollten sich die gegenwärtigen Eigentümer zum Vorkaufsrecht äussern – an Letzterer erschienen sie gar nicht erst.
«Juristisch kreative» Eigentümer
Gemäss dem Abstimmungsbüchlein stellen sie sich auf den Standpunkt, dass es sich nicht um eine Handänderung im klassischen Sinn handelt, aus der sich gemäss dem Bau- und Planungsgesetz das Vorkaufsrecht der Gemeinde ableiten liesse. Das Land sei vielmehr in Kombination mit «Architekturleistungen» veräussert worden, welche die Verkäufer den Käufern zu erbringen hätten. Um was für Architekturleistungen es sich dabei handelt, ist allerdings unklar.
An der Gemeindeversammlung im Juni wurde die Haltung der neuen Eigentümer kontrovers diskutiert. Die einen sahen in ihrem Vorgehen viel «juristische Kreativität». Von solchen Tricks, die das Vorkaufsrecht aushebeln wollten, dürfe man sich keinesfalls abschrecken lassen. Anderen wiederum war die Rechtslage zu unklar, um dem Geschäft zuzustimmen. Einige fanden es zudem grundsätzlich unnötig, dass die Gemeinde Geld für ein Stück Land am See ausgibt.
Rekurse blockieren Kauf
Dennoch sagte eine deutliche Mehrheit Ja zum Kauf. Abgewickelt ist dieser aber bis heute nicht, wie nun aus der gemeinderätlichen Antwort auf eine Anfrage aus der Bevölkerung hervorging. Sie wurde anlässlich der Gemeindeversammlung von dieser Woche verlesen. Eingereicht hatte sie mit Giovanni Weber, dem früheren FDP-Präsidenten von Männedorf, ein Kritiker des Geschäfts. Er wollte vom Gemeinderat wissen, ob die Eigentumsübertragung mittlerweile erfolgt sei.
Der zuständige Gemeinderat Erich Meier (GLP) verneinte dies. Grund dafür sind laufende Rechtsverfahren. So haben die Verkäufer und die neuen Eigentümer der Wiese beim Baurekursgericht Rekurs erhoben. Er hat in Bezug auf das Vorverkaufsrecht aufschiebende Wirkung.
Das Verfahren ist allerdings sistiert, bis ein anderer juristischer Entscheid gefallen ist: Denn parallel dazu gibt es einen Stimmrechtsrekurs gegen den beleuchtenden Bericht zur Gemeindeversammlung. Die Rekurrenten bemängelten diesen als «rechtswidrig, unvollständig und unzutreffend». Zwar hat der Bezirksrat Meilen den Rekurs abgewiesen. Er ist nun aber am Verwaltungsgericht, hängig und könnte bis ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Erst wenn der Stimmrechtsrekurs rechtskräftig erledigt ist, wird sich danach auch das Baurekursgericht mit dem Thema befassen. Und auch dessen Entscheid könnten die Parteien bis ans Bundesgericht weiterziehen. Auf Giovanni Webers Frage, bis wann der Gemeinderat mit der Eigentumsübertragung rechne, lautete Gemeinderat Meiers Antwort deshalb: «Prognosen hierüber sind nicht möglich.»
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