Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Geldberater: Steueroptimierung
Lohnt sich eine Etappierung der Renovation?

Trick gegen Steuerprogression: Werterhaltende Arbeiten am Eigenheim können von den Steuern abgezogen werden.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Nach dem Ausfüllen der Steuererklärung fragte ich mich, ob wir unsere für dieses Jahr geplante Hausrenovation auf zwei Jahre verteilen sollten. Lohnt sich dies? Leserfrage von H.A.

Ja. Sie könnten zwei Mal von Abzügen für werterhaltende Massnahmen profitieren und in zwei verschiedenen Jahren der Steuerprogression ein Schnippchen schlagen. Die Steuerprogression führt dazu, dass die Steuer – etwa wegen des Eigenmietwertes zusätzlich zu Ihrem Erwerbseinkommen aus Ihrer Anstellung – mit steigender Höhe des Einkommens nicht nur in effektiven Franken zunimmt, sondern auch prozentual. Um die Steuerprogression zu brechen, könnten Sie einen Teil der Renovationsarbeiten in diesem Jahr ausführen lassen und bezahlen und den zweiten Teil im nächsten Jahr. Dies hätte dank dem zweifachen Abzug die Konsequenz, dass man einiges an Steuern spart.

Achten Sie darauf, dass es sich nicht um wertvermehrende Arbeiten handelt, welche bei der Einkommenssteuer nicht abgezogen werden dürfen.  

Auf eine Etappierung einer Renovation wird oft verzichtet, weil sie umständlich ist, insbesondere wenn man das Haus während eines Umbaus bewohnt. Wenn man aber die erste Etappe auf den November/Dezember und die zweite auf den Jahresbeginn legt, kann man ohne grosse Nachteile von den Steuervorteilen profitieren, die sich daraus ergeben, dass man Aufträge und Kosten für eine Renovation auf zwei Jahre verteilt. Achten Sie darauf, dass es sich wirklich um abzugsfähige werterhaltende Arbeiten handelt und nicht um wertvermehrende, welche bei der Einkommenssteuer nicht abgezogen werden dürfen.