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Geldblog: Leserfrage zur Steueroptimierung
Lohnt es sich, Renovationen zu staffeln?

Steuerersparnis oder rasche Renovation? Letztlich müssen die verschiedenen Aspekte individuell gewichtet werden.
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Wir versteuern rund 100´000 Franken Einkommen und 250´000 Franken Vermögen. Wir machen dieses Jahr folgende Arbeiten am Haus: Ölheizung ersetzen, Fotovoltaik installieren, Innenrenovation. Die
Gesamtausgaben werden sich auf rund 60´000 Franken belaufen. Ist es sinnvoller, die Abzüge auf zwei Jahre zu verteilen oder diese einmalig in Abzug zu bringen? Leserfrage von J.H.

Als Inhaber eines Hauses oder einer Eigentumswohnung hat man den Vorteil, dass man die Kosten für getätigte Renovationen in der nächsten Steuererklärung in Abzug bringen kann. Unterschieden wird dabei zwischen wertvermehrenden Arbeiten am Haus und werterhaltenden. Abzugsfähig bei den Steuern sind nur die werterhaltenden Arbeiten. Wenn Sie etwa bestehende Geräte in der Küche oder dem Bad durch neue vergleichbare ersetzen, sind die Kosten dafür abzugsfähig. Wenn Sie Ihr Bad aber nicht nur renovieren, sondern statt der alten Dusche eine frei stehende Badewanne einbauen, ist dies für die Liegenschaft teilweise wertvermehrend. Der durch die freistehende Badewanne gewonnene zusätzliche Luxus ist nicht abzugsfähig, sehr wohl aber die reine Erneuerung des bestehenden alten Bades. Das sind nur ein paar Beispiele, um die Abzugsmöglichkeiten zu veranschaulichen.

In Ihrem Fall sehe ich grundsätzlich kein Problem: Die von Ihnen vorgesehenen Innenrenovationen – soweit es sich nur um Rennovationen im Sinne der Werterhaltung handelt – sind abzugsfähig. Ebenso erlaubt sind in der Steuererklärung Abzüge für energiesparende Aufwendungen – wenn Sie also Ihre alte Ölheizung durch eine neue energiesparende Heizung ersetzen. Zwar sind die Kosten für eine energiesparende Heizung im Vergleich zu einem reinen Ersatz mittels einer neuen vergleichbaren Ölheizung in der Regel höher. Weil die Behörden die Hausbesitzer motivieren möchten, energiesparende Lösungen vorzuziehen, sind auch höhere Kosten für eine energiesparende Heizung mit Solarpanels in der Regel abzugsfähig. Bei den Kantonen gibt es allerdings unterschiedliche Regelungen.

Sie könnten so einen Teil der Kosten für Ihre Renovation durch die Steuerersparnis mitfinanzieren.

Aufpassen muss man, wenn energiesparende Heizungen durch den Staat finanziell subventioniert werden. Dann darf der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden, der von Ihnen selbst zu tragen ist. Wenn Sie nun alle Renovationsarbeiten, inklusive Heizungserneuerung, in diesem Jahr vornehmen und bezahlen, dürfen Sie die entsprechenden Kosten im nächsten Jahr in Abzug bringen und sparen sich damit den Eigenmietwert auf ihrem Haus – selbst wenn nicht alles als werterhaltend eingestuft würde. Entsprechend tiefer würde ihre Steuerrechnung ausfallen.

Aus Steuersicht deutlich besser wäre es allerdings, wenn Sie nicht alle Arbeit im gleichen Jahr vornehmen würden, sondern nur gerade so viel, dass diese den Eigenmietwert erreichen oder knapp überschreiten. Wenn Sie die übrigen restlichen Arbeiten erst im nächsten Jahr vollziehen und bezahlen würden, könnten sie diese dann wiederum im Folgejahr steuerlich in Abzug bringen. Sie würden mit den gleichen Arbeiten somit zwei Mal Steuern sparen und könnten so einen Teil der Kosten für Ihre Renovation durch die Steuerersparnis mitfinanzieren.

Steuerlich lohnt es sich, grössere Renovationen wie Sie eine planen, möglichst auf mehrere Jahre zu verteilen. Nun gibt es allerdings nicht nur Steueraspekte. Vielleicht ist es Ihnen wichtig, dass Sie die Renovation rasch durchziehen können. Dann sparen Sie eben weniger Steuern. Falls es aber für Sie problemlos machbar ist, die Arbeiten auf mehrere Jahre zu staffeln, ist dies aus Steuersicht auf jeden Fall zu empfehlen.