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Kontrolle von Lastwagen
Bund verstärkt Überwachung auf Schweizer Strassen

Two lorries pass a control bridge of the Performance-Related Heavy Vehicle Fee (HVF) at the Grauholz near Ittigen in the canton of Berne, Switzerland, pictured on August 29, 2008. Cameras installed at control points record all vehicles liable to the HVF on a three dimensional picture and examine via the number plate automatically whether the holder has duly paid the fee. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Zwei Lastwagen passieren am 29. August 2008 die LSVA-Kontrollbruecke am Grauholz bei Ittigen im Kanton Bern. Kontrollstellen erfassen ueber ein dreidimensionales Kamerabild alle LSVA-pflichtigen Fahrzeuge und ueberpruefen anhand des Nummernschildes automatisch, ob der Halter die LSVA bezahlt hat. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Wer Güter mit dem Lastwagen transportiert, muss eine Schwerverkehrsabgabe an den Bund bezahlen. Pro 100 gefahrene Kilometer sind das für einen 18-Tönner fast 42 Franken. Bisher konnten Unternehmer dabei kaum schummeln – jetzt aber steigt das Risiko. 

Der Grund ist, dass die Erfassungssysteme für die Schwerverkehrsabgabe künftig nicht mehr fest in die Lastwagen eingebaut und mit Fahrtenschreibern verbunden sind. David Venetz vom zuständigen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sagt: «Deshalb nimmt das Manipulationsrisiko zu.» So könnten GPS-Geräte ausgeschaltet werden, oder die Firmen könnten falsche Angaben zu den Anhängern machen. Aus diesem Grund müsse der Bund die Überwachung und Kontrolle verstärken.

Heute betreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit 88 Kamerasysteme an Grenzübergängen, 16 im Landesinneren sowie drei mobile Systeme, welche die Lastwagen erfassen. Zusätzlich kommen jetzt 23 weitere Anlagen auf dem Autobahnnetz dazu und 45 auf anderen Strassen. Zudem beschafft der Bund 28 neue Fahrzeuge mit mobilen Erfassungsanlagen. Als weitere Massnahme sind neu Bussen bis zu 20’000 Franken möglich für Firmen, die die Regeln umgehen wollen.

Das neue System missbrauchen könnten laut Venetz vor allem Schweizer Firmen. Ausländische Transporteure könnten kaum schummeln, da die in der Schweiz zurückgelegte Distanz beispielsweise von Basel nach Chiasso durch die Kameraerfassung mit der dafür notwendigen Zeit für die Durchfahrt abgeglichen werden könne. 

Kein Verstoss gegen Datenschutzgesetz

Zusätzliche Kameras auf den Strassen könnten theoretisch auch für andere Zwecke genutzt werden. Doch der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte habe nichts zu beanstanden gehabt, sagt eine Sprecherin auf Anfrage. Die Vorlage entspreche dem Datenschutzgesetz. «Die im Rahmen der Systemumstellung erforderlichen zusätzlichen Kontrollen dienen einzig der Ermittlung der gefahrenen Kilometer. Dabei werden nur die Kennzeichen der Lastwagen erfasst, die zwecks Rechnungsstellung einem Lastwagenunternehmen zugeordnet werden.»

Kritik am neuen System wurde bereits im Parlament laut. Dort fürchteten manche, dass die Betriebskosten steigen oder die Abgaben erhöht werden könnten. Finanzministerin Karin Keller-Suter sagte während der Debatte im Ständerat: «Die Vorlage führt weder zu einer Erhöhung der Abgaben noch zu Mehreinnahmen für den Bund». Vielmehr könnten durch die Digitalisierung des Abgabesystems 42 Stellen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit freigespielt werden. 

Die Schwerverkehrsabgabe beschert dem Bund jährliche Einnahmen von mittlerweile rund 1,7 Milliarden Franken, wovon zwei Drittel an die Bahn gehen und ein Drittel an die Kantone. Anfang 2025 wird die Abgabe erhöht. Astag-Vizedirektor André Kirchhofer rechnet mit Mehreinnahmen von 75 Millionen Franken pro Jahr für den Bund.

Zur Finanzierung der Systemumstellung beantragt der Bund einen Verpflichtungskredit von 515 Millionen Franken, der für die ersten zehn Jahre der Umstellung ausreichen soll. Dieses Geld wird auch für die Einrichtung der neuen Kamerainstallationen verwendet.